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Die neusten Reklamationen zu Ideal energie GmbH:


Hallo zusammen, es handelt sich hier um den Fall mit der Vertragsnummer 7180704222: Es handelt sich um meine vermietete Eigentumswohnung. Von Juli bis September 2018 habe ich dort gewohnt und ... Weiterlesen

Forderung: Meine Forderung ist Klärung des Sachverhaltes, Eingehen auf meine Argumentation, Erstellung der Berechnungsgrundlage für den Nichterfüllungsschaden sowie Erstellung einer korrigierten Endabrechnung.




Ideal energie GmbH

Die Geschichte der Ideal energie GmbH

Bei dem hier vorgestellten Energie Anbieter handelt es sich um eine Vertriebsmarke der 365 AG.

Der Mutterkonzern wurde im Jahr 2011 gegründet. Der damalige Name war almado AG. Dieser Name wurde bis zum Jahr 2013 beibehalten. Im Oktober 2013 wurde das Unternehmen umfirmiert und hat seitdem die heute gültige Bezeichnung als 365 AG. Daneben existiert bis heute die almado-ENERGY GmbH, die jedoch ein eigenes Unternehmen darstellt. Neben dem hier vorgestellten Anbieter gehört Immergrün Energie GmbH zu dem gleichen Mutterkonzern. Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Köln

 

Der Umsatz des Mutterkonzerns lag im Jahr 2013 bei rund 103 Millionen Euro und stieg im Jahr 2014 auf etwa 148,6 Millionen Euro. Während der reine Gewinn des Unternehmens im Jahr 2013 bei 389.606 Euro lag, im Jahr 2014 leicht sank und bei 373.648 EUR lag, so stieg er im Jahr 2015 stark auf 719.617 Euro an und stürzte im Jahr 2016 in den negativen Bereich auf -551.358 Euro. Welche Anteile an diesen Zahlen die Ideal energie GmbH hat, ist nicht bekannt und auch neuere Zahlen liegen nicht vor.

 

Bis auf Änderungen im Vorstand des Unternehmens, genau genommen der Einstellung von Antoine Werner Beinhoff und Ines Hoerner im Jahr 2015, der Entlassung von Antoine Werner Beinhoff sowie der Einstellung von Volker Engel im Jahr 2018 ist nichts detailliertes über die Geschichte des Mutterkonzerns und auch nichts über die weitere Geschichte oder die Entwicklung der Ideal energie GmbH bekannt. {1}{2}{3}

 

Ideal energie GmbH in der Kritik

Die Ideal energie GmbH gehört zu einer großen Fülle so genannter Billigstromanbieter, die in den vergangenen Jahren vermehrt am Markt erschienen sind und Kunden mit Preisen locken, die deutlich lohnenswerter sind, als von den großen Stromerzeugern. Auch dieser Anbieter verfolgt eine solche Strategie. Das Problem, welches dabei existiert, ist jedoch, dass diese Anbieter darauf zwingend angewiesen sind Kunden langfristig vertraglich an sich zu binden.

 

Dies wird mit Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versucht, die zwar meistens rechtlich prinzipiell einwandfrei sind, jedoch entweder gegen das, im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit verstoßen, oder den Empfehlungen der GVV für verbraucherfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht im Einklang stehen.

 

Im Falle des hier vorgestellten Anbieters zeigt sich, dass insgesamt 10 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen beiden Dingen widersprechen und somit als verbraucherunfreundlich gesehen werden könnten. Bei diesen Klauseln handelt es sich um die folgenden Punkte:

 

  • Die Vertragslaufzeit wird nach 2 Jahren automatisch um ein Jahr verlängert, wenn zum Ende der Vertragslaufzeit keine frühzeitige Kündigung erfolgt.
  • Die Kündigung muss 3 Monate vor Ende der Laufzeit erfolgen. Ein typischer Zeitraum beträgt lediglich 2 Wochen.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht zwar bei Preiserhöhungen, jedoch nicht bei Wohnortwechseln.
  • Zahlungen sind per Bankeinzug oder per Überweisung möglich, jedoch berechnet der Anbieter Bearbeitungsgebühren für Überweisungen
  • Der Anbieter informiert in einer Klausel darüber, dass er unter bestimmten Bedingungen das Recht hat Preisanpassungen durchzuführen. Dies ist korrekt, jedoch besteht keinerlei Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren, die dazu führen können.
  • Dem Kunden werden Bonuszahlungen zugesagt, jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft. Diese sind jedoch nicht unmissverständlich formuliert, sodass Kunden nicht völlig klar ist, wann diese vom Anbieter einbehalten werden.
  • Der Anbieter behält sich das Recht einer Bonitätsprüfung des Kunden vor. Wo und in welchem Ausmaß diese erfolgt bleibt jedoch offen.
  • Der Anbieter behält sich das Recht von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dem Kunden wird zwar ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, jedoch werden die Änderungen durch bloßes Schweigen gültig. Eine explizite Zustimmung muss nicht erfolgen.
  • Der Anbieter behält sich das Recht von Vertragsstrafen vor. Es bleibt jedoch offen für was genau diese verhängt werden können.
  • Bei einem unklaren Zählerstand behält sich der Anbieter vor, den Verbrauch zu schätzen. Üblich und möglich ist hingegen eine Prüfung durch den eigentlichen Energieerzeuger.

 

Diese Klauseln sind teilweise sehr interpretationsfähig und können dem Anbieter ermöglichen Leistungen zu verweigern, die dem Kunden werbewirksam versprochen werden, ohne dass der Kunde die Gründe für eine Verweigerung genau nachvollziehen könnte.

 

Die Probleme gingen schließlich so weit, dass der Mutterkonzern, der als eigentlicher Geschäftspartner hinter der Ideal energie GmbH steht, im Jahr 2015 von der Verbraucherzentrale aufgrund verweigerter Bonuszahlungen verklagt worden ist und im Jahr 2018 darüber hinaus nach einem Gerichtsbeschluss vom November 2017 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern musste. {2}{4}{5}{6}

 

Ideal energie GmbH heute

Die Vergangenheit der Marke ist sehr kurz und aufgrund der fehlenden Transparenz ist kaum etwas darüber bekannt. Ähnlich verhält es sich mit der aktuellen Situation des Unternehmens. Da keine aktuellen Zahlen zum Umsatz oder der Anzahl der Kunden vorliegen, kann nichts über die aktuellen Entwicklungen der Marke oder des Mutterkonzerns gesagt werden.

 

Die Webseite des Anbieters ist ebenfalls sehr kompakt gehalten. Auf der Webseite der 365 GmbH befinden sich das Impressum, eine Datenschutzerklärung und Diagramme zur Stromkennzeichnung. Aus diesen geht hervor, dass der Strom des Anbieters zu 52,2 % aus Ökostrom und zu 47,8 % aus nicht erneuerbaren Energiequellen besteht.

 

Der Ökostrom besteht wiederum zu 52.3 % aus Energiequellen, die durch die EEG-Umlage gefördert werden und zu 47,7 % aus nicht geförderten erneuerbaren Energiequellen. Die nicht erneuerbaren Energiequellen bestehen ihrerseits zu 22,0 % aus Kohle, zu 9,3 % aus Erdgas, zu 7,6 % aus Atomenergie und zu 1,2 % aus anderen fossilen Brennstoffen.

 

Die Webseite der Ideal energie GmbH ist sehr übersichtlich Aufgebaut mit einer Unterseite zu den drei verschiedenen Tarifen, eine FAQ Unterseite, eine Unterseite zum Kundenportal und eine Unterseite mit Kontaktinformationen. Eine Unterseite mit Formularen zum Anbieterwechsel befindet sich im unteren Bereich der Seite. Informative Inhalte zu dem Anbieter fehlen völlig und auf der Hauptseite stehen lediglich einige werbende Sätze. {7}{8}

 

Neben Fuxx Sparenergie gehören unter anderem noch Immergrün Energie, BEV Energie, Ideal Energie, Yello Strom und ExtraEnergie zu den bekanntesten Günstig-Stromversorgungsunternehmen in Deutschland. 123Energie sticht hier heraus da diese Marke zur Pfalzwerke AG gehört und selber Stromkraftwerke hat.

 

Reklamationen bei der Ideal energie GmbH

Wie bei vielen anderen Billigstromanbietern, so gibt es auch bei der Ideal energie GmbH nicht nur Kritik von offiziellen Stellen, sondern auch eine Reihe von Beschwerden und Reklamationen von Kunden. Auf unserer Seite gibt es momentan nur wenige Reklamationen, die jedoch bisher vom Unternehmen unbeantwortet geblieben sind.

 

Hierin geht es um einen Wohnortwechsel und es wurde der betreffenden Person eine entsprechende Bearbeitung der Abschlussrechnung zugesichert. Im Anschluss daran kam es jedoch zu Schwierigkeiten, da der Anbieter den Fall nicht korrekt bearbeitet hat, in einer Art, welche die betreffende Person sogar in Teilen für rechtswidrig hält. Die Konsequenz des Fehlers des Unternehmens ist eine Forderung bezüglich eines Nichterfüllungsschadens sowie eine Mahngebühr. Eine endgültige Klärung des Falls steht bisher aus

 

Andere Beschwerden über den Anbieter klingen ähnlich und beziehen sich ebenfalls auf die kundenunfreundliche Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Unternehmens. Einer der wichtigsten Kritikpunkte ist die unterlassene oder nur sehr zögerlich durchgeführte Auszahlung von Restguthaben oder der zugesicherten Bonusleistungen.

 

Weitere Probleme betreffen unverhältnismäßig hohe Abschläge von bis zu 200 % und unverhältnismäßig hohe Anpassungen der Preise für die Tarife. Auch fehlerhafte Rechnungen kommen bei diesem Anbieter sehr oft vor.

 

Der Umgang mit Reklamationen seitens des Unternehmens wird praktisch grundsätzlich von den Verbrauchern bemängelt. Die Kommunikation per E-Mail funktioniert sehr schlecht, da die Mitarbeiter des Unternehmens entweder gar nicht antworten oder zu knappe Antworten geben, die kaum den Sachverhalt beachten und allgemein sehr schwammig bleiben.

 

Ein Kontakt per Telefon funktioniert zwar, jedoch wird einerseits von unfreundlichen Mitarbeitern berichtet und andererseits bleiben die Antworten des Unternehmens nicht überprüfbar und nicht nachweisbar, wodurch sich Kunden nicht darauf verlassen können. Die Klärung von Problemen funktioniert nach Kundenberichten am besten per Post, wobei das Unternehmen auch hierbei oft erst bei Mahnungen seitens des Kunden reagiert. {9}{10}

 

Fazit zur Ideal energie GmbH

Der Anbieter Ideal energie GmbH ist eine Vertriebsmarke der 365 GmbH, welche ihrerseits ein Billigstromanbieter ist, der keine Energie selbst erzeugt und kein eigenes Stromnetz betreibt. Diese Unternehmensstrategie beruht auf dem Einkauf von Strom bei den Erzeugern zu Tiefstpreisen und dem Weiterverkauf in günstigen Tarifen an die Endverbraucher.

 

Der Nachteil von diesem Prinzip ist für die Kunden, dass der Anbieter darauf angewiesen ist, Kunden vertraglich langfristig an sich zu binden. Aus diesem Grund sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf ausgelegt den Kunden möglichst lange an sich zu binden. Es wird mit allen legalen Möglichkeiten versucht zu erreichen.

 

Auch werden Kunden mit Bonuszahlungen angelockt, welche in Wirklichkeit oft aufgrund von Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweigert werden oder auf fehlerhaften Rechnungen nicht aufgeführt werden, sodass die Auszahlung erst nach wiederholten Beschwerden mit langen Verzögerungen ausgezahlt werden.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters waren letztlich am Anfang so unzureichend, dass die Verbraucherzentrale eine Klage einreichte und das Unternehmen darauf hin die entsprechenden Klauseln anpassen musste, da diese in ihrer ursprünglichen Form für rechtswidrig erklärt worden sind.

 

Weitere Kritikpunkte seitens der Kunden des Unternehmens beziehen sich vor allem auf Fehler in der Verwaltung, sodass Anliegen fehlerhaft bearbeitet und Kunden ungerechtfertigte Summen in Rechnung gestellt werden, ein mangelhafter Service, der Problemklärungen effektiv nur auf dem Postweg ermöglicht und andere kleinere Mängel, die durch vermeidbare Fehler zustande kommen.

 

Es fällt jedoch auf, dass trotz der großen Vielfalt an verbesserungswürdigen Punkten Kunden nicht völlig unzufrieden sind und das Unternehmen mit 3,7 von 5 Sternen bewerten.

 

Quellenangaben

{1} https://forum.energienetz.de/index.php/topic,18967.msg110694.html#msg110694

{2} https://www.energieanbieterinformation.de/de/produktmg-anbieter__261/?getProdInfos=94&actTab=

{3} https://www.northdata.de/365+AG,+K%C3%B6ln/HRB+33752

{4} https://www.energate-messenger.de/news/150738/verbraucherzentrale-klagt-gegen-365-ag

{5} https://www.energate-messenger.de/news/187630/365-ag-muss-geschaeftsbedingungen-anpassen

{6} https://www.energieverbraucher.de/de/365-ag__3100/NewsDetail__17456/

{7} http://365ag.de/

{8} https://idealenergie.de/

{9} https://reklamation.com/ideal-energie-gmbh

{10} https://www.check24.de/strom-gas/idealenergie/