Reklamation
Baby Born

Hallo Liebes Zapf Team.

Bei unseren neuen Babyborn Puppe, welche wir am Mittwoche, den 03.06.2020 bekommen haben sind leider folgende Mängel aufgetreten. Mängel eins, ein Punkt auf dem Linken Arm, der sich nicht entfernen lässt. Vermutlich Kleberreste. Und die Puppe kann leider ihr linkes Bein nicht halten. Ich würde sie bitten, die Puppe gegen eine andere Auszutauschen. Sie können ja Mal versuchen, unserer Tochter zu erklären daß die Puppe ins Puppenkrankenhaus muss... ;)
Ich danke Ihnen im Vorraus und wünsche ihnen einen angenehmen Wochenstart.

Forderung: Austausch der Puppe

Erstellt von Sven H. am 06.06.2020

Stellungnahmen seitens Sven H. sowie Zapf Creation:


Defekte BABY born

Sehr geehrter Herr Holtkamp,

wir danken Ihnen für Ihre e-mail und bedauern natürlich sehr, dass Sie wegen unserer BABY born® Puppe einen Grund zur Reklamation haben. Gleichzeitig möchten wir uns für die verspätete Antwort entschuldigen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir seit September 2007 keinen Reparatur-Service mehr haben.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Händler zu reklamieren. Der Händler ist verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungspflicht Ihre Reklamation zu bearbeiten. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Bitte hierzu den Kaufbeleg mit vorlegen. Sollte der Kaufbeleg nicht mehr vorhanden sein, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.


Mit freundlichen Grüßen
vom
Online Team
Zapf Creation AG


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