Reklamation
zu Unrecht Nichterfüllungsschaden bei Umzug

Aus meiner Sicht ist die Forderung sowohl bei dem Gasvertrag (G21704015***), als auch beim Stromvertrag (21704014***) nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig.

Bei dem Gasvertrag wurde die Rücknahme der Gebühr bereits abgelehnt, auf die Mail bezüglich des Stromvertrages wurde seit dem 30.11.2017 nicht reagiert.

Die Unzulässigkeit des Nichterfüllungsschaden wurde bereits gegenüber immergrün bereits wie folgt begründet:

Meinem Wunsch auf vorzeitige Kündigung wurde zugestimmt.
Es wurde mir und meinem Ehemann mehrmals telefonisch bestätigt, dass der Vertrag zählergebunden sei und deshalb nicht mit an die neue Adresse genommen werden kann. Eine schriftliche Bestätigung wurde trotz diverser Mails nicht bzw. nicht direkt ausgestellt. Es wurde lediglich mehrmals eine Standard-Mail versandt, in der gebeten wurde den Zählerstand mitzuteilen. Von einer Gebühr auf Grund eines Nichterfüllungsschadens war dort und auch am Telefon nie die Rede. Es musste daher davon ausgegangen werden, dass der Kündigung ohne weitere Kosten zugestimmt wird. Eine Mitnahme war ja schließlich auch nicht möglich.

Immergrün hätte ansonsten schließlich die Möglichkeit gehabt die vorzeitige Kündigung abzulehnen. Des Weiteren gab es zuvor diversen Mailverkehr, in dem ich mich versichert habe, dass die Kündigung wegen Umzugs akzeptiert wird. Von einem Nichterfüllungsschaden war darin zu keiner Zeit die Rede.

Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Schäden abzuwenden oder zu mindern sind. Dieser Pflicht ist immergrün nicht nachgekommen. immergrün hätte sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben sie nicht getan. Daher sind sie nicht ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.

Es wird also erneut darum gebeten die Kosten für den Nichterfüllungsschaden sowohl bei der Strom, als auch bei der Gasrechnung zu stornieren.

Des Weiteren wurde das Guthaben aus der Endabrechnung Strom bis zum heutigen Tage noch immer nicht überwiesen.


Forderung: Stornierung der Kosten für den Nichterfüllungsschaden und Erstattung des Guthabens aus dem Stromvertrag

Erstellt von Janine K. am 14.12.2017

Stellungnahmen seitens Janine K. sowie immergrün Energie:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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immergrün Gas: Forderung nach Nichterfüllungsschaden

Hallo,
mich würde interessieren, was aus dem Fall geworden ist. Ich hab gerade dieselbe Nummer zu immergrün Gas laufen ... Wie ist der Fall ausgegangen? Hat immergrün erstattet? Oder muss man tatsächlich einen Anwalt bemühen?
Freu ich über kurze Info.





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