Reklamation
Stromliefervertrag

Ich habe Immergrün im Herbst 2017 mit der Stromlieferung ab 01.01.2018 beauftragt. Mit Vertragsbestätigung vom 16.10.2017 wurde der Versorgungsbeginn 01.01.2018 bestätigt.

Auf meine Kündigung zum Jahresende wurde mir nun der Kündigungstermin 15.10.2019 mitgeteilt. Ich soll also in ein zweites Jahr genötigt werden, um den Bonus zu erhalten. Dafür muss ich ja ein Jahr beliefert werden, also bis ins zweite Vertragsjahr hinein.

Solch eine unseriöse Masche ist mir noch nie begegnet, obwohl ich jährlich den Versorger wechsle. Bislang wurde immer das Ende des ersten Lieferjahres als Kündigungstermin akzeptiert.

M. E. muss auch hier die Vertragslaufzeit dem Lieferzeitraum entsprechen, denn:

In der Vertragsbestätigung ist kein Datum für den Vertragsbeginn genannt, lediglich der Versorgungsbeginn.

Und laut AGB 1. (5) muss die Vertragslaufzeit der Versorgungszeit entsprechen, sonst hätte ich ja schon vor dem 01.01.2018 keinen Strom mehr vom Vorlieferanten beziehen dürfen. Widersprüchliche Formulierungen in AGBs - 1. (3) und (5) - dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers ausgelegt werden:

(3) [...] Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande, der dem Kunden mit der Vertragsbestätigung auch den verbindlichen Liefertermin mitteilt.

(5) Der Kunde ist während der Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten Bedarf an Strom bei Stromlieferverträgen bzw. Gas bei Gaslieferverträgen aus den Energielieferungen des Energieversorgers zu decken.

Schon der Sofortbonus wurde nur nach mehrmaligem Anmahnen überwiesen, und dann erst nicht vollständig, nur 132,29 € statt 160 €. Der Restbetrag wurde erst nach weiteren Mahnungen überwiesen.

Ich fordere die Kündigung zum Jahresende zu akzeptieren, und dann zeitnah korrekt abzurechnen (insb. 15% Bonus zu gewähren). Ich hoffe dass ich nicht erst die Schlichtungsstelle Energie einschalten oder gar gerichtliche Schritte einleiten muss, um so korrekt behandelt zu werden wie ich die 11 (!) vereinbarten Abschläge bezahlt habe.

Forderung: Kündigung zum 31.12.2018 bestätigen.

Erstellt von Thomas D. am 02.11.2018

Stellungnahmen seitens Thomas D. sowie immergrün Energie:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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