Reklamation
Höffner Barsbüttel

Die neue Küche sollte zusammen mit dem Waschtrockner geliefert werden.
Ich lebe überwiegend im Ausland und habe für die Anlieferung am 12.11.2018, die einen Monat vorher angekündigt worden war, extra einen Flug von Zürich nach Hamburg gebucht.
Folgende Punkte reklamiert ich:
1. Am Samstag vor der Anlieferung wurde mir mitgeteilt, dass der Waschtrockner, der bereits Ende Juli ! bestellt worden war, nicht lieferbar sei. Möglicherweise würde er am 16.11. kommen. Mein Rückflug in die Schweiz war jedoch für den 14.11. gebucht. Ich habe daraufhin meinen Rückflug auf den 17.11. verlegt (Mehrkosten in Höhe von 150 CHF), was mir aber auch nichts genützt hat, da man mir bei der telefonischen Nachfrage doch nicht sagen konnte, wann der Waschtrockner geliefert wird.

2. Für die Anlieferung der Küche am 12.11. wurde ein 7,5 T LKW angekündigt. Auf meine Nachfrage, warum denn das für eine so kleine Küche nötig sei, wurde mir mitgeteilt, dass das nicht anders geplant werden könne. Für unsere kleine enge Strasse musste ich daher kostenpflichtig (für 108 Euro) Parkverbote über 15 Meter zu beiden Seiten der Strasse einrichten lassen. Dies war im nachhinein betrachtet völlig überflüssig, da ein kleiner LKW (grosser Sprinter) kam, für den ein Parkverbot für 2 Stell-Plätze gereicht hätte.

3. Die Lieferanten bauten die Küche auf und vermeldeten nach etwas 5,5 Stunden: fertig! Zu meiner Überraschung fehlte aber die Nischenwandverkleidung. Mir wurde mitgeteilt, die mitgelieferte Verkleidung sei zu lang. Ich konnte aber nicht beurteilen, ob das wirklich so war, da die Platte schon wieder im LKW verstaut war. Überhaupt waren die Lieferanten nicht sehr gesprächig. Meine spätere Messung ergab, dass die Rückwandverkleidung eine Länge von 2,16 Meter haben müsste. In der Bestätigung der "Ersatzlieferung" von Höfner per Email am 13.11. wurde ein Mass von B2150 angegeben. Ich hoffe, das stimmt nun so. Verärgert bin ich auch darüber, dass der Verkaufsplaner versichert hatte, die Lieferanten würden vor die nötigen Anpassungen vornehmen können.

4. Der ärgerlichste Punkt ist folgender: Der Verkaufsberater Herr H., in der der Waschtrockner untergebracht werden sollte, geplant, den unteren Küchenblock links 5 cm überstehen zu lassen, als Sichtblende für den Wasserschlauch und damit die Arbeitsplatte gut montiert werden konnte. Seine Urlaubsvertretung hat in der 2. Besprechung gefunden, dass das nicht nötig sei, sondern die Blenden extra montiert werden könnten und die Arbeitsplatte hierauf zu montieren wäre. Er hat den ganzen Küchenblock um 5 cm nach rechts versetzt. In der Folge hat er aber auch den oberen Küchenblock verschoben. Dies habe ich in der Besprechung nicht erkannt, sonst hätte ich widersprochen. Die oberen Küchenschränke schliessen jetzt nicht bündig mit der Wand. Das ist inakzeptabel und kann so nicht bleiben! Siehe beigefügtes Foto.

5. Wir haben ausserdem bei Ihnen einen Badezimmer-Spiegelschrank und ein Waschbecken mit Hängeschrank gekauft. Der Spiegelschrank hatte beim Auspacken mehrere Schäden. Und die Klappen vom Waschtischhängeschrank waren verkratzt. In der Folge musste ich 2 Mal zum Umtauschen nach Barsbüttel fahren. Das Personal vor Ort war sehr nett und hilfsbereit, aber ich frag mich schon, wie das angehen kann.

Ich habe nun zusätzlichen Aufwand für 2 weitere Lieferungen (WT und Rückwandverkleidung) und muss andere bemühen, die Lieferung und das Einrichten abzunehmen.


Forderung: Behebung des Problems Ziff. 4 sowie Entschädigung für die vielen Umstände die Zeit und Geld kosteten.

Erstellt von Marion J. am 20.11.2018

Stellungnahmen seitens Marion J. sowie Höffner:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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