Reklamation
Gepäck
Für die Abholung stand ein Zeitfenster von 8:00 18:00 Uhr zur Verfügung, doch wurde das Gepäck weder am definieren Abholtag noch nach einer Meldung am Folgetag abgeholt. Man versprach zurückzurufen doch auch das erfolgte nicht. Da die Abfahrt schon geplant war und kein weiteres Zeitfenster zur Verfügung stand, musste ich das Gepäck kostenpflichtig separat aufgeben.
Forderung: 100 % Erstattung des Ersatzauftrages.
Für die Abholung stand ein Zeitfenster von 8:00 18:00 Uhr zur Verfügung, doch wurde das Gepäck weder am definieren Abholtag noch nach einer Meldung am Folgetag abgeholt. Man versprach zurückzurufen doch auch das erfolgte nicht. Da die Abfahrt schon geplant war und kein weiteres Zeitfenster zur Verfügung stand, musste ich das Gepäck kostenpflichtig separat aufgeben.
Forderung: 100 % Erstattung des Ersatzauftrages.
Erstellt von Lisa L. am 10.04.2021
Stellungnahmen seitens Lisa L. sowie DB Gepäckservice HERMES:
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