Reklamation
Sonderküngung wegen Preiserhöhung

primastrom - Sönderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Name: *****Ach***
Kunden-Nr. :************

Ich habe Ihnen am 22.07.2022 eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung geschickt, und habe Ihnen den Abschlag meines abgeschlossenen Vertrages (Grundpreis: 8,50 Euro/Monat, Arbeitspreis: 29,34 Cent/Kwh) bei 1500 Kwh/Jahr auf ca. 45 Euro/Monat angerechnet, die Überweisung von 45 Euro habe ich vorgenommen, die Mahnung vom 05. 08.2022 und 22.08.2022 werde ich nicht berücksichtigen, wie können Sie einen unrealistischen Preis von 125 Euro für eine Person Strom verlangen, der mal eine ganze Familie mit 4 Personen nicht bezahlt? wirklich verrückt, aus dem Schreiben von Primastrom 12.11.2021 sind Ihre Rechte kurz zusammengefasst: Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nach § 5 Abs. 3 StromGVV gekündigt werden. Ihr Ruf ist jetzt schon bekannt, da ich mich in den sozialen Medien auskenne, und Sie haben keine Chance, wenn ich rechtlich klage, würde ich mich auf jeden Fall über meinen Anwalt verpflichten, wenn ich nicht freundlicherweise meine Sonderkündigung bekomme. Übrigens Sie antworten nicht weder meine geschickte Sönderkündigung per Post, noch meine Emails die ich im Anhang zur Verfügung stelle.

Mit freundlichen Grüßen,

Forderung: Sönderkündigung bestätigen

Erstellt von Achraf A. am 25.08.2022

Stellungnahmen seitens Achraf A. sowie Primastrom GmbH:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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