Reklamation
Intimissimi Filiale Hamburg-Spitalerstraße

Am Dienstag, den 07.08.2018 gab es einen recht ärgerlichen Zwischenfall in der Hamburger Intimissimi Filiale an der Spitalerstraße 8b.

Ich habe dort im Dezember 2016 eine Seidenshorts der Farbe "Forest" für 29,90 Euro erworben.

Die Shorts hatte ich bis zum Tag der Reklamation dreimal zu Hause als Nachtwäsche getragen, bevor mir bei der Handwäsche im Waschbecken auffiel, dass die Hose einen ca. vier Zentimeter langen Riss an der linken Seitennaht aufwies.

Daraufhin ging ich vor zwei Wochen in Ihre Hamburger Filiale an der Spitalerstraße, um die Ware zu reklamieren. Die Dame teilte mir mit, dass die Hose in der Farbe "Forest" bereits reduziert sei und sie mir ohne Kassenbon nur den Sale-Preis erstatten könne. Da die Preisdifferenz zwischen 15,00 Euro und 29,90 Euro doch recht üppig war, verblieben wir so, dass ich noch mal versuchte, den Kassenzettel ausfindig zu machen, was leider ohne Erfolg blieb.

Deswegen begab ich mich am Dienstag, den 07.08.2018 ein zweites Mal in die Filiale, um mir für die Shorts zumindest den Sale-Preis erstatten zu lassen.

Die Verkäuferin, die mich insgesamt eine halbe Stunde auf Feedback warten ließ, teilte mir zuerst mit, dass sie zu einer Reklamation nicht befugt sei und mit ihrer Chefin telefonieren müsse. Nach weiteren zehn Minuten hieß es, dass mir auch der reduzierte Preis nicht bar ausgezahlt werden könne, sondern nur in Form eines Gutscheins ausgegeben werden könne.

Als ich sie auf mein Verbraucherrecht verwies, nun vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen, erklärte sie mir, dass dies so nicht ginge und "beschuldigte" mich noch, die Shorts zu klein gekauft oder falsch gewaschen zu haben. Da mir diese Hose in Größe "S" schon fast herunterrutschte, da ich normalerweise eine 32/34 als Konfektionsgröße trage, somit keine Reibung beim Schlafen hätte entstehen können und ich sie lediglich per Hand gewaschen hatte, hielt ich diese Anschuldigungen für geradezu anmaßend und unprofessionell einem Kunden gegenüber.

Weder konnte sie mir eine Reparatur in Form einer Nachbesserung anbieten, noch eine Nacherfüllung, da die Shorts in der Farbe nicht mehr verfügbar war.

Da der Kauf in die zweijährige, gesetztliche Gewährleistungspflicht fällt, mache ich hiermit von meinen Recht Gebrauch und fordere eine Rückabwicklung des Kaufvertrags mit einer Auszahlung/Überweisung des offenen Betrags bis zum 31.08.2018 an.

Forderung: Da der Kauf in die zweijährige, gesetztliche Gewährleistungspflicht fällt, mache ich hiermit von meinen Recht Gebrauch und fordere eine Rückabwicklung des Kaufvertrags mit einer Auszahlung/Überweisung des vollständigen, offenen Betrags bis zum 31.08.2018 an.

Erstellt von Celestine G. am 10.08.2018

Stellungnahmen seitens Celestine G. sowie Intimissimi:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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