Reklamation
Serviceleistung

Der Hotelgast hatte durch einen verspäteten Flug eine spätere Ankunftszeit als mit dem Hotel für den Check-In ausgemacht war. Der Gast hat per App Kontakt mit dem Hotel aufgenommen und die spätere Ankunft mitgeteilt. Dem Gast wurde dann bei der Ankunft im Hotel mitgeteilt, dass er sich telefonisch zu melden hätte denn die E-Mails werden nicht immer zeitgerecht angesehen. Das Hotelzimmer wurde bereits anderwärtig vergeben und es ist auch kein anderes Zimmer mehr frei und das wäre jetzt das Problem des Gastes. Nach langem Gerede und auf den Vorschlag des Gastes hin hat die Hotelrezeption dann im IBIS Amsterdam Central angerufen und dort war dann auch ein Zimmer frei. Dem Gast wurde aber mitgeteilt, dass er dieses Zimmer ebenfalls zu bezahlen habe. Der Gast fuhr dann auch zu diesem Hotel und bezahlte das Zimmer.

Forderung: Erstattung der Hotelkosten IBIS Central in Höhe von Euro 491,21

Erstellt von Gerhard N. am 21.09.2022

Stellungnahmen seitens Gerhard N. sowie ibis:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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