Reklamation
Schimmelbefund
Heute, am 09.01.24, habe ich den großen Ehrmann Doppelschokopudding geöffnet und dabei Schimmel ersichtlich gewesen, jedoch ist dieser pudding noch bis 26.01.24 haltbar. Foto wurden als Nachweis aufgenommen. Natürlich habe ich diesen pudding nicht gegessen. Man gut, dass mein Kind diesen Pudding nicht aus dem Kühlschrank genommen und gegessen hat.
Forderung: Erstattung oder Gutschein
Heute, am 09.01.24, habe ich den großen Ehrmann Doppelschokopudding geöffnet und dabei Schimmel ersichtlich gewesen, jedoch ist dieser pudding noch bis 26.01.24 haltbar. Foto wurden als Nachweis aufgenommen. Natürlich habe ich diesen pudding nicht gegessen. Man gut, dass mein Kind diesen Pudding nicht aus dem Kühlschrank genommen und gegessen hat.
Forderung: Erstattung oder Gutschein
Erstellt von Nancy H. am 09.01.2024
Stellungnahmen seitens Nancy H. sowie Ehrmann:
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