Reklamation
Schimmelbefund

Heute, am 09.01.24, habe ich den großen Ehrmann Doppelschokopudding geöffnet und dabei Schimmel ersichtlich gewesen, jedoch ist dieser pudding noch bis 26.01.24 haltbar. Foto wurden als Nachweis aufgenommen. Natürlich habe ich diesen pudding nicht gegessen. Man gut, dass mein Kind diesen Pudding nicht aus dem Kühlschrank genommen und gegessen hat.

Forderung: Erstattung oder Gutschein

Erstellt von Nancy H. am 09.01.2024

Stellungnahmen seitens Nancy H. sowie Ehrmann:


Ihre Beanstandung

Sehr geehrter Frau Härtge,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und die wichtige Information.
Es tut uns leid, dass Sie Grund zu einer Reklamation unseres Produktes Ehrmann Grand Dessert Double Choc haben.

Bitte setzten Sie sich zur weiteren Bearbeitung Ihrer Beanstandung direkt mit uns in Verbindung unter: info@ehrmann.de

Vielen Dank

Herzliche Grüße
Ihr Ehrmann-Team



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