Reklamation
Vermittlungsprämie

Ich war im Zeitraum 2017/2018 Stromkunde bei BEV Energie München. In dieser Zeit habe ich meinen Sohn als Neukunden für BEV geworben, wofür laut Werbeflyer BEV eine Vermittlungsprämie von 150 € gezahlt wird. Trotz zweimaliger Anmahnung des offenen Betrages per Fax vom 31.08. und 30.10.2018 habe ich bisher keinerlei Reaktion erhalten.

Forderung: Vermittlungsprämie 150 €

Erstellt von Rainer P. am 12.11.2018

Stellungnahmen seitens Rainer P. sowie BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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