Reklamation
Vermittlungsprämie
Ich war im Zeitraum 2017/2018 Stromkunde bei BEV Energie München. In dieser Zeit habe ich meinen Sohn als Neukunden für BEV geworben, wofür laut Werbeflyer BEV eine Vermittlungsprämie von 150 € gezahlt wird. Trotz zweimaliger Anmahnung des offenen Betrages per Fax vom 31.08. und 30.10.2018 habe ich bisher keinerlei Reaktion erhalten.
Forderung: Vermittlungsprämie 150 €
Ich war im Zeitraum 2017/2018 Stromkunde bei BEV Energie München. In dieser Zeit habe ich meinen Sohn als Neukunden für BEV geworben, wofür laut Werbeflyer BEV eine Vermittlungsprämie von 150 € gezahlt wird. Trotz zweimaliger Anmahnung des offenen Betrages per Fax vom 31.08. und 30.10.2018 habe ich bisher keinerlei Reaktion erhalten.
Forderung: Vermittlungsprämie 150 €
Erstellt von Rainer P. am 12.11.2018
Stellungnahmen seitens Rainer P. sowie BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
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