Reklamation
Strom Endabrechnung v. 3.11.18
Strom-Endabrechnung v. 3.11.18 . Trotz zweier E-Mails zuletzt mit Zahlungs-Fristsetzung an Ihren "Kundenservice", die unbeantwortet , somit erfolglos, blieben, wurden meine Ansprüche bis heute nicht beglichen.
Ich fordere die unverzügliche Überweisung.
Forderung: Guthaben 82,07 € plus Neukundenbonus 121,34 €
Strom-Endabrechnung v. 3.11.18 . Trotz zweier E-Mails zuletzt mit Zahlungs-Fristsetzung an Ihren "Kundenservice", die unbeantwortet , somit erfolglos, blieben, wurden meine Ansprüche bis heute nicht beglichen.
Ich fordere die unverzügliche Überweisung.
Forderung: Guthaben 82,07 € plus Neukundenbonus 121,34 €
Erstellt von Horst I. am 11.12.2018
Stellungnahmen seitens Horst I. sowie BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
HANDELN SIE !
Eine Beanstandung grundsätzlich nur EINMAL mindestens per E-Mail (aus Nachweisgründen besser per Einschreiben-Einwurf), immer mit Fristsetzung (im Regelfall 2 Wochen) und bei fruchtlosem Fristablauf umgehend HANDELN :
1. SOFORT die https://ssl.marktwaechter.de/energie der Verbraucherzentralen informieren, die "kümmern" sich um rechtswidrig agierende Energieversorger;
2. schnellstmöglich die gesetzlich gemäß § 111a und b EnWG vorgesehene für Verbraucher kostenfreie https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ eingeschalten [zulässig ist das 4 Wochen nach der ersten Beschwerde beim Versorger].
Beides ist Online recht einfach und kein großer Aufwand.
Künftig bei der Versorgerwahl tunlichst nicht allein auf billig schauen und die wg. diverser rechtswidriger Praktiken hinreichend bekannten (oftmals klammen !) "Schwarzen Schafe" der EVU-Branche besser meiden - siehe bspw.
hier http://www.energieverbraucher.de/de/anbieterinfo__3046/NewsDetail__17557/ und
hier http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/ und
hier https://www.stern.de/wirtschaft/news/stromanbieter--die-schwarzen-schafe-unter-den-billiganbietern-7372970.html !
Eine Beanstandung grundsätzlich nur EINMAL mindestens per E-Mail (aus Nachweisgründen besser per Einschreiben-Einwurf), immer mit Fristsetzung (im Regelfall 2 Wochen) und bei fruchtlosem Fristablauf umgehend HANDELN :
1. SOFORT die https://ssl.marktwaechter.de/energie der Verbraucherzentralen informieren, die "kümmern" sich um rechtswidrig agierende Energieversorger;
2. schnellstmöglich die gesetzlich gemäß § 111a und b EnWG vorgesehene für Verbraucher kostenfreie https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ eingeschalten [zulässig ist das 4 Wochen nach der ersten Beschwerde beim Versorger].
Beides ist Online recht einfach und kein großer Aufwand.
Künftig bei der Versorgerwahl tunlichst nicht allein auf billig schauen und die wg. diverser rechtswidriger Praktiken hinreichend bekannten (oftmals klammen !) "Schwarzen Schafe" der EVU-Branche besser meiden - siehe bspw.
hier http://www.energieverbraucher.de/de/anbieterinfo__3046/NewsDetail__17557/ und
hier http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/ und
hier https://www.stern.de/wirtschaft/news/stromanbieter--die-schwarzen-schafe-unter-den-billiganbietern-7372970.html !
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