Reklamation
Endabrechnung Strom
Am 2.11.2018 habe ich meine Endabrechnung über meine Stromlieferung erhalten. Bis heute ist das Guthaben nicht ausgezahlt worden. Telefonanrufe am 09.12.2018, am 13.12.2018, am 20.12.2018 und am 21.12.2018 sowie eine E-Mail vom 14.12.2018 zwecks Anmahnung der Auszahlung waren ergebnislos. Auskünfte, wie zum Beispiel "Das Geld wurde zur Auszahlung angewiesen" wurden nicht eingehalten.
Forderung: Auszahlung des kompletten Guthabens
Am 2.11.2018 habe ich meine Endabrechnung über meine Stromlieferung erhalten. Bis heute ist das Guthaben nicht ausgezahlt worden. Telefonanrufe am 09.12.2018, am 13.12.2018, am 20.12.2018 und am 21.12.2018 sowie eine E-Mail vom 14.12.2018 zwecks Anmahnung der Auszahlung waren ergebnislos. Auskünfte, wie zum Beispiel "Das Geld wurde zur Auszahlung angewiesen" wurden nicht eingehalten.
Forderung: Auszahlung des kompletten Guthabens
Erstellt von Heribert S. am 21.12.2018
Stellungnahmen seitens Heribert S. sowie BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:
TIPPS erwünscht ?
Zitat aus der Beschwerde: "Telefonanrufe am 09.12.2018, am 13.12.2018, am 20.12.2018 und am 21.12.2018 sowie eine E-Mail vom 14.12.2018 zwecks Anmahnung der Auszahlung waren ergebnislos."
Na so was, wo doch in einem anderen Forum ein 'Heribert' schreibt - Zitat: "Sie brauchen mir keine Tipps zu geben. Ich denke, dass ich in diesem Bereich vielleicht sogar über etwas mehr Erfahrungen und Kennntnisse verfüge als Sie. Ich nehme den jeweils billigsten, weil ich weiß, wie ich bei Problemen mein Recht durchsetze."
Wenn gewünscht, stehe ich mit Tipps gerne zur Verfügung (4 x bei einem externen Callcenter irgendwo im Ausland anrufen bewirkt jedenfalls NICHTS !). ;-)
Zitat aus der Beschwerde: "Telefonanrufe am 09.12.2018, am 13.12.2018, am 20.12.2018 und am 21.12.2018 sowie eine E-Mail vom 14.12.2018 zwecks Anmahnung der Auszahlung waren ergebnislos."
Na so was, wo doch in einem anderen Forum ein 'Heribert' schreibt - Zitat: "Sie brauchen mir keine Tipps zu geben. Ich denke, dass ich in diesem Bereich vielleicht sogar über etwas mehr Erfahrungen und Kennntnisse verfüge als Sie. Ich nehme den jeweils billigsten, weil ich weiß, wie ich bei Problemen mein Recht durchsetze."
Wenn gewünscht, stehe ich mit Tipps gerne zur Verfügung (4 x bei einem externen Callcenter irgendwo im Ausland anrufen bewirkt jedenfalls NICHTS !). ;-)
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