Jetzt ab-in-den-urlaub.de - Reklamation starten

Warum jetzt hier eine ab-in-den-urlaub.de-Reklamation starten?

Ganz einfach: Ihre Reklamation ist öffentlich, kostenlos und lohnt sich für Sie.

Unternehmen reagieren oft nur durch öffentlichen Druck - wir schreiben das Unternehmen an, sobald Ihre Reklamation online ist und wenn das Unternehmen dies bemerkt, wird reagiert. Eine E-Mail von Ihnen oder eine nicht-öffentliche Reklamation kann das Unternehmen ignorieren - etwas, das auch Tausende andere im Internet lesen, nicht.

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Die neusten Reklamationen zu ab-in-den-urlaub.de:


Flugverspätung Flug TI 356 von Hamburg nach Antalya am 30.09.2023. Abflug 12.35 ,Abflug mit Verspätung um 16.30. Bitten um Entschädigung für die Verspätung. Mit freundlichen Grüßen Familie ... Weiterlesen

Forderung: Bargeld Erstattung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind am 23.07.2023 unsere Reise nach Kreta angetreten. Diese Reise haben wir über Ihr Portal „ab in den Urlaub“ gebucht. Der Veranstalter hierzu war LMX. Dabei ... Weiterlesen

Forderung: Erstattung der Hotelkosten 988 € Fereniki Hotel

Wir haben gestern das Hotel Paloma Peressia in der Türkei gebucht. Auf den Bildern ist ein grosser Aquapark mit vielen Rutschen zu sehen und in der Beschreibung heißt es: der Zutritt zum Aquapark ... Weiterlesen

Forderung: Erstattung von 5% des Reisepreises per Verrechnung des Gesamtpreises

Buchungs Nummer 49392286, mit TUI, das Hotel Playa Alameda in Varadero Kuba hat ehebliche Mängel Sauberkeit ließ absolut zu wünschen übrig. Die Kakerlaken sind über Brot und Fleisch ... Weiterlesen

Forderung: Erstattung zu 50 %

Mir wurde von Ab in den Urlaub mitgeteilt , dass mein Abflughafen von Saarbrücken( 10km) nach Düsseldorf ( 318 km ) verlegt wurde und das ohne Begründung . Mein Abreise wurde auch um einen Tag ... Weiterlesen

Forderung: Ich möchte entweder meine Anzahlung von 154 Euro zurück, ohne Stornogebühren oder eine Alternative von Saarbrücken !!!!! zum gleichen gebuchten Budget

Hallo ab in den urlaub Team Es ist nicht meine Art mich über ein Hotel zu beschweren. In diesem Fall muss es sein. Sie haben uns ein Hotel verkauft was laut Angebot 5 Sterne hat wenn es 3 Sterne ... Weiterlesen

Forderung: Angemessene Rückerstattung oder Gutscheine

Auftrag 2668346 das hotel was gebucht war, war wegen Renovierung geschlossen, ein Arbeiter von hotel gab uns die Telefonnummer von hoteldirktor und er sagte er hat den reiseveranstaler informiert das ... Weiterlesen

Forderung: Gutschein brauche ich nicht, was wir bezahlt wollen ist für die Umbuchung des Flug und4 die Tage die wir früher geflogen sind von hotel

Gestern hatte ich mich bereits telefonisch mit Ab in den Urlaub in Verbindung gesetzt bezüglich unserer Reise am 28.10.2022. Jedoch ohne einen wirklichen Erfolg! Es gab sogar nicht einmal einen ... Weiterlesen

Forderung: Entweder die Erstattung des zuviel gezahlten Tages mit einem entsprechenden Schadensersatz oder die wie Vertraglich vereinbarten 15 Nächte mit Rückflug am 12.11.2022 von Punta Cana nach Frankfurt!

Durch die überbuchung des Hotels konnte ich zwei Tage nicht genießen und hatte durch das hin und her leider nur Stress. Also konnte ich meinen Urlaub erst ab dem dritten Tag beginnen. Hoffe das ... Weiterlesen

Forderung: Erstattung 25%

Guten Tag Ich hoffe und gehe davon aus, dass schon einige solche Einforderungen bei Ihnen eingegangen sind. Am 07.05.2022 sollten wir von Hotel Zafiro Bahia abgeholt werden und mit dem Car von ... Weiterlesen

Forderung: Erstattung auf Konto 100%




 

 

Invia Travel Germany GmbH und ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH

ab-in-den-urlaub.de - Reisen direkt über das Internet buchen

Ein geschichtlicher Einblick

Das Unternehmen "ab-in-den-urlaub.de" war Teil von Unister, welches erstmals 2011 auf sich aufmerksam gemacht hat. Über die Jahre entwickelte sich das Unternehmen zu einem großen deutschen E-Commerce-Anbieter. Darüber hinaus wurden etliche Internetportale entwickelt und vermarktet. Vor allem der Reisemarkt war für Unister interessant, genauso wie die Vermittlung von Versicherungen und Krediten. Die bevorstehende Zeit sollte für das Unternehmen aber nicht sonderlich rosig aussehen.

 

Im Jahr 2016 kam es zur Insolvenz und auch ab-in-den-urlaub musste Insolvenz anmelden. Daraufhin kaufte "Rockaway Capital" das Unternehmen, genauso wie viele weiterer Internetportale von Unister Holding GmbH {1}. Danach kam es wieder zu einem Aufschwung für ab-in-den-urlaub, der bis heute anhält.

 

ab-in-den-urlaub.de in der Kritik

Gab es bereits Kritik zum Unternehmen?

In den letzten Jahren häuften sich die Beschwerden und Kritik rund um ab-in-den-urlaub.de. Vor allem Kunden sind unglücklich, wie mit ihnen umgegangen wurde {2}. Die Beschwerden fallen vielfältig aus, von Buchungen, die nicht abgeschlossen wurden, über Flüge und Reisen, die nie angetreten werden konnten, bis hin zu fehlender Kommunikation zwischen Reiseportal sowie Kunden. Einiges an Kritik hatte auch Stiftung Warentest auszusetzen, wie im Test aus dem Jahr 2017 zu sehen {3}.

 

Der Anbieter erhielt die Gesamtnote "Ausreichend", wobei sich jene folgendermaßen zusammensetzte: 30 Prozent der Bewertung wurde von der Suche und der Ergebnisdarstellung beeinflusst. Hier erhielt das Unternehmen eine Note von 3,8. Weitere 30 Prozent waren die Buchung und Stornierung. Das Unternehmen konnte sich auf 2,6 verbessern. Die Beratung fiel hingegen durch und erhielt eine 4,4. Die Struktur der Webseite fiel mit 20 Prozent ins Gewicht und erhielt ein "Befriedigend". Es gibt aber auch einen positiven Aspekt zu verlauten, denn es finden sich keine Mängel in den AGB {3}

 

ab-in-den-urlaub.de heute

Steht das Unternehmen heute besser da?

Obwohl ab-in-den-urlaub noch nicht sonderlich alt ist, musste das Unternehmen schon einige Tiefschläge hinnehmen. Dennoch hat es sich immer weiterentwickelt. Heute bietet es Kunden eine Alternative zum klassischen Reisebüro an.

 

Darüber hinaus hat sich das Angebot erweitert. Neben den beliebten Pauschalreisen, die über die gesamte Welt verstreut sind, können auch Last-Minute-Reisen, Flüge, Spezialurlaube, Individualurlaube, Hotels sowie Ferienhäuser/-wohnungen und Mietwagen gebucht werden. Interessant ist der Bereich "Deals". Hier zeigt ab-in-den-urlaub.de Reiseschnäppchen, die aktuell im Angebot sind oder bestimmte Aspekte voraussetzen, wie beispielsweise nur Erwachsene.

 

Auch die Seite hat sich seit 2017 optisch entwickelt, um den Suchvorgang für Kunden unkomplizierter zu gestalten.

 

Reklamationen bei ab-in-den-urlaub.de

Wie können Sie eine Reise stornieren?

Sie haben eine Reise über ab-in-den-urlaub.de gefunden, doch kurze Zeit später sind Sie sich nicht mehr sicher, ob Sie die Reise wirklich antreten wollen? Dafür hat das Unternehmen eine Lösung: Kostenfrei können Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Versand der Buchungsbestätigungsmail das Angebot stornieren.

 

Das ist aber nicht bei allen Reisen möglich, sondern nur bei jenen, welche die Kennzeichnung "Kostenfrei stornierbar" besitzen. Haben Sie eine Reise gebucht, wo der Hinweis fehlte, ist die Stornierung deutlich komplizierter. Weiterhin zu beachten ist, dass die 24-Stunden-Stornierbarkeit nicht automatisch aktiviert wird.

 

Bei der Buchung müssen Sie im Formular den Punkt "Ja, bitte 24 Stunden stornierbar" auswählen. Erst dann ist es möglich, dass Sie spätestens 24 Stunden nach Buchung die Reise stornieren können. Haben Sie den Punkt nicht ausgewählt, haben Sie nicht die Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung. Die Stornierung erfolgt hingegen über das eigene Konto. Insofern müssen Sie sich einloggen und können danach das Angebot kostenfrei stornieren. Jedoch nur innerhalb der ersten 24 Stunden, nach der Buchungsbestätigung.

 

Was tun, wenn die 24 Stunden vorbei sind?

Haben Sie die 24 Stunden verpasst und wünschen dennoch eine Stornierung des Hotels, zeigt sich das Unternehmen relativ kulant. Sie müssen in den Bereich "Mybooking" navigieren und sich anmelden. Dort sehen Sie alle Daten zu Ihrer Hotelbuchung. Hier können Sie die Hotelbuchung stornieren, falls Sie es wünschen.

 

Anderes als bei der 24-Stunden-Stornierung ist, dass der Rücktritt jetzt nicht mehr kostenlos ist. Es kommt eine Stornierungsgebühr auf Sie zu, deren genaue Höhe wir nicht festhalten können. Die Höhe der Gebühr ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zum Beispiel, wie weit die Reise noch in der Zukunft liegt. Das heißt, stornieren Sie das Hotel zwei Wochen vor Reiseantritt, müssen Sie mehr zahlen, als würden Sie zwei Monate vorher das Hotel absagen.

 

Praktisch: Im "Mybooking"-Bereich gibt es einen Unterpunkt "Stornierungsinformationen". Hier hält das Unternehmen alle Informationen zur Stornierung fest und zeigt Ihnen, wie hoch die Gebühren für einen Rücktritt ausfallen. Insofern stornieren Sie nicht einfach Ihr Hotel und werden später von den Gebühren überrascht, sondern Sie kennen jene vorher {4}.

 

Wie stornieren Sie Flüge?

Komplizierter gestaltet sich die Stornierung von Flügen. Jene können Sie nicht über ab-in-den-urlaub.de stornieren, sondern Sie müssen sich an die Fluggesellschaft wenden, über jene Sie den Flug gebucht haben. Entweder melden Sie sich per E-Mail oder Telefon beim Fluganbieter. Das Unternehmen greift Ihnen ein wenig unter die Arme, indem es die Kontaktdaten zur Fluggesellschaft auf der Flugbestätigung festhält.

 

Danach hat ab-in-den-urlaub.de aber nichts mehr mit der Stornierung zu tun. Sicher ist aber, dass Sie eine Stornierungsgebühr begleichen müssen, möchten Sie von Ihrem Flug zurücktreten. Die Höhe hängt vom gebuchten Tarif ab. Je nachdem kann es sein, dass die Gebühren 100 Prozent des Ticketpreises entsprechen und Sie kein Geld zurückerhalten. Bereits vor der Stornierung zeigt Ihnen ab-in-den-urlaub die Höhe der anfallenden Gebühren unter dem Punkt "Tarifbestimmungen" an.

 

Zu erwähnen ist: Sie können keine Teilstrecke stornieren. Das bedeutet, Sie können nicht von Frankfurt nach Prag fliegen und den weiteren Flug nach Shanghai nicht in Anspruch nehmen. Stornieren Sie den Flug, dann werden auch alle weiteren Flüge abgesagt. Diese Regelung ist auf die Beförderungsbedingungen der Airlines zurückzuführen {5}.

 

Außerdem ist es nicht möglich, dass Sie den Hinflug verfallen lassen, dafür aber den Rückflug nutzen. Andersherum geht es aber, also das Sie den Hinflug nutzen, jedoch den Rückflug weglassen. Welche Kosten jetzt auf Sie zukommen, müssen Sie mit Ihrer Airline klären.

 

Können Sie Reisen umbuchen?

Stornieren ist eine Möglichkeit, doch Sie können einen Urlaub auch umbuchen. Um flexibel zu bleiben, bietet Ihnen das Unternehmen den Service "Clever Holiday" an. Es handelt sich um eine zu buchbare Serviceleistung, die knapp 20 Euro kostet. Haben Sie diese Leistung genutzt, können Sie kostenlos umbuchen. Jedoch nicht alles. Unter "Clever Holiday" fällt, dass Sie Ihren Reisezeitraum ändern dürfen.

 

Darüber hinaus können Sie einen anderen Abflughafen wählen. Abschließend ist auch ein Hotelwechsel möglich. Allerdings können Sie nur ein Hotel der gleichen Kategorie wählen. Zu beachten ist, dass es sich bei der Serviceleistung um ein Angebot der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG handelt. Möchten Sie also eine Umbuchung vornehmen, müssen Sie sich in der Regel an die Versicherung wenden.

 

Wie reklamieren Sie Reisemängel?

Endlich ist der Urlaub gekommen, doch vor Ort ist nichts, wie Sie es sich vorgestellt haben. Versuchen Sie Reisemängel immer erst vor Ort zu klären, denn so sparen Sie sich später viel Ärger. Melden Sie sich bei einem Mangel an der Rezeption. Wie mit der Beschwerde umgegangen wird, hängt vom Hotel ab. Das Unternehmen ab-in-den-urlaub hat nichts mehr mit dem Hotel oder der eigentlichen Reise zu tun. Stattdessen ist das Unternehmen lediglich ein Vermittler.

 

Haben Sie also Probleme mit der Reise, kann Ihnen nur der Reiseveranstalter weiterhelfen. Viele Reisemängel können direkt vor Ort geklärt werden. Oftmals arbeiten die Hotels sehr kulant und bieten verschiedene Lösungsansätze an. Auch Preisnachlässe sind nicht unüblich. Sind es nur kleine Reisemängel, sollten Sie jene direkt bestätigen lassen. Bis zu vier Wochen nach der Reise können Sie die Beschwerde beim Veranstalter einreichen.

 

Ob Sie eine Entschädigung erhalten, ist vom Veranstalter abhängig. Bemerken Sie aber schwere Reisemängel, wie unhygienische Zimmer, unzumutbarer Lärm oder ähnliches, melden Sie sich sofort beim Veranstalter und reklamieren Sie die Reisemängel.

 

Aufgepasst: Nicht alle Beschwerden sind begründet. Kommt es zum Beispiel aufgrund einer Sturmwarnung zum Ausfall des Flugs, kann der Veranstalter dafür nicht haftbar gemacht werden {6}.

 

Eine Reklamation sollte immer Schriftliche erfolgen. Möglich ist das über unseren geführten Reklamationsservice oben rechts auf unserer Seite unter "NEUE REKLAMATION" geben sie in das Feld einfach den Namen der Airline, des Hotels oder des Reiseveranstalters ein.

 

Wie kulant ist das Unternehmen?

Eine hohe Kulanz muss ab-in-den-urlaub nicht an den Tag legen, denn mit der Stornierung, Umbuchung oder ähnlichem hat das Unternehmen nur wenig zu tun. Es dient lediglich als Vermittler zwischen Interessenten sowie Veranstaltern. Haben Sie also Probleme oder Fragen zu Ihrer Reise, müssen Sie sich in der Regel an den Veranstalter oder die Fluggesellschaft wenden. Die Kulanz des Unternehmens zeigt sich darin, dass Sie jenes schnell zu den gewünschten Kontaktdaten leitet. Außerdem sind diese in den Bestelldetails festgehalten.

 

Können Sie ab-in-den-urlaub vertrauen?

Unser Fazit

Es gibt viele Beschwerden über das Unternehmen, doch auch diverse positive Nachrichten. Zu beachten ist, dass ab-in-den-urlaub nur teilweise etwas mit der Stornierung von Urlauben, Flügen und ähnlichem zu tun hat. Viele Angebote können Sie 24 Stunden nach der Bestätigungsmail stornieren, ganz ohne Kosten.

 

Möchten Sie eine spätere Stornierung in Anspruch nehmen, müssen Sie mit einer Stornogebühr rechnen. Die Stornierungsgebühr errechnet sich aus vielen kleinen Faktoren, wie die Zeit bis zum Antritt der Reise. Praktisch ist das große FAQ {7}, wo viele Fragen zu Ihrer Stornierung geklärt werden. Reklamationen erfolgen hingegen vor Ort im Hotel oder bis zu vier Wochen im Nachhinein, jedoch beim Veranstalter.

 

Quellenangaben

{1} https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/unister-insolvenz-rockaway-capital-uebernimmt-ab-in-den-urlaub-de-und-fluege-de/19172358.html

{2} https://de.trustpilot.com/review/ab-in-den-urlaub-deals.de

{3} https://www.test.de/Reise-buchen-Portale-im-Test-4458063-5116728/detail/2017205000!1/?origin=List&sort=gesamtErgebnis

{4} https://www.ab-in-den-urlaub.de/service/faq/hotels/stornierung?faqSearchStr=Stornierung

{5} https://www.ab-in-den-urlaub.de/service/faq/flug/stornierung?faqSearchStr=Stornierung

{6} https://www.ab-in-den-urlaub.de/glossar/reisemaengel/2518

{7} https://www.ab-in-den-urlaub.de/service/faq