Reklamation
BABY BORN SISTER

Ich hab die puppe vor 6 Wochen für meine Tochter gekauft bei der Filiale Müller" heute ausgepackt und das Bein der puppe war bereits gebrochen, beim ausziehen der puppe um etwas neues anzuziehen, fiel das Bein ab ,hab es versucht zu kleben mit Sekundenkleber ,aber keine Chance mein Kind traurig!

Forderung: Erstattung 75% Gutschein

Erstellt von Alexandra H. am 15.11.2021

Stellungnahmen seitens Alexandra H. sowie Zapf Creation:


BABY born Sister

Sehr geehrte Frau Harz,

wir bedauern natürlich sehr, dass Sie wegen einem Artikel aus unserem Haus einen Grund zu einer Reklamation haben.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Händler zu reklamieren. Der Händler ist verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungspflicht Ihre Reklamation zu bearbeiten. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Bitte hierzu den Kaufbeleg mit vorlegen. Sollte der Kaufbeleg nicht mehr vorhanden sein, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
der Zapf Creation AG


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