Reklamation
Baby Born Sister

Ich möchte Sie bitten die Puppe meiner Tochter zu reparieren. Das rechte Bein ist beim beim Sturz aus der Kinderhand abgebrochen. Wo muss ich die Puppe hinschicken? Bitte schicken Sie mir die Kontaktdaten und wie der Versand erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas D.

Forderung: Bitte das Bein reparieren oder die Puppe ersetzen.

Erstellt von Thomas D. am 17.05.2020

Stellungnahmen seitens Thomas D. sowie Zapf Creation:


BABY born Sister

Sehr geehrter Herr Dreser,

wir danken Ihnen für Ihre e-mail und bedauern natürlich sehr, dass Sie wegen unserer BABY born® Sister einen Grund zur Reklamation haben. Gleichzeitig möchten wir uns für die verspätete Antwort entschuldigen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir seit September 2007 keinen Reparatur-Service mehr haben.

Beine führen wir nicht als Ersatzteil, da diese Puppen auf Grund ihrer Badefähigkeit komplett verschweißt sind und somit nicht repariert werden können.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Händler zu reklamieren. Der Händler ist verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungspflicht Ihre Reklamation zu bearbeiten. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Bitte hierzu den Kaufbeleg mit vorlegen. Sollte der Kaufbeleg nicht mehr vorhanden sein, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.


Mit freundlichen Grüßen

Online Team
Zapf Creation AG


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