Reklamation
Baby Born Sister hat gebrochenes Knie

Guten Tag,
leider hat unsere geliebte Elena beim Spiel ihr Knie gebrochen.
Es wurde provisorisch gehoben aber kein Vergleich zu vorher.
Gerne würden wir erfahren wo wir die Puppe fachgerecht und mit Originalteieln reparieren lassen können, auch gegen Bezahlung. Ein Kauf einer neuen Puppe würde meine Tochter nicht akzeptieren da es ja dann nicht mehr die selbe wäre, da diese von der verstorbenen Oma geschenkt wurde.


Danke für eine Info!

Familie Klein

Forderung: Info wo die Puppe sachgerecht repariert werden kann

Erstellt von Michaela G. am 09.06.2020

Stellungnahmen seitens Michaela G. sowie Zapf Creation:


BABY born Sister

Sehr geehrte Frau Gropp-Klein,

wir danken Ihnen für Ihre e-mail und bedauern natürlich sehr, dass Sie wegen unserer BABY born® Sister einen Grund zur Reklamation haben. Gleichzeitig möchten wir uns für die verspätete Antwort entschuldigen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir seit September 2007 keinen Reparatur-Service mehr haben.

Beine führen wir nicht als Ersatzteil, da diese Puppen auf Grund ihrer Badefähigkeit komplett verschweißt sind und somit nicht repariert werden können.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Händler zu reklamieren. Der Händler ist verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungspflicht Ihre Reklamation zu bearbeiten. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Bitte hierzu den Kaufbeleg mit vorlegen. Sollte der Kaufbeleg nicht mehr vorhanden sein, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.


Mit freundlichen Grüßen

vom
Online-Team
Zapf Creation AG


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