Reklamation
Baby born Puppe

Sehr geehrte Damen und Herren,

im November 2021 haben wir unserer Tochter eine Baby born Puppe zum Geburtstag geschenkt. Beim Wechseln der Hose hatten wir leider plötzlich das rechte untere Bein der Puppe in der Hand. Da die Puppe namens Asynath (ihre beste Freundin im Kindergarten) unserer kleinen Elsa sehr am Herzen liegt, würden wir sie gern reklamieren.

Mit freundlichen Grüßen
Maria W.

Forderung: Umtausch der Puppe

Erstellt von Maria W. am 09.01.2022

Stellungnahmen seitens Maria W. sowie Zapf Creation:


BABY born

Sehr geehrte Frau Wengler,

wir danken Ihnen für Ihre e-mail und gleichzeitig möchten wir uns für die verspätete Antwort entschuldigen.

Wir bedauern natürlich sehr, dass Sie wegen einem Artikel aus unserem Haus einen Grund zu einer Reklamation haben.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Händler zu reklamieren. Der Händler ist verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungspflicht Ihre Reklamation zu bearbeiten. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Bitte hierzu den Kaufbeleg mit vorlegen. Sollte der Kaufbeleg nicht mehr vorhanden sein, können Sie sich gerne wieder an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice
der Zapf Creation AG


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