Reklamation
Baby Born Puppe

Unsere Tochter hat auf ihre Puppe immer sehr aufgepasst. (siehe sauberer, gepflegter Zustand) Es war eigentlich nur ihre Sonntagspuppe für besondere Anlässe. Sie wollte die Puppe auf einen Stuhl setzten. Dabei ist ein Bein abgebrochen. Es handelt sich dabei um das rechte Bein der Baby Born.

Forderung: Reparatur oder Austausch

Erstellt von Ute G. am 20.12.2020

Stellungnahmen seitens Ute G. sowie Zapf Creation:


Baby Born Puppe

Sehr geehrte Frau Gerstmayr,

wir bedauern natürlich sehr, dass Sie wegen einem unserer Produkte einen Grund zur Reklamation haben. Gleichzeitig möchten wir uns für die verspätete Antwort entschuldigen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir seit September 2007 keinen Reparatur-Service mehr haben.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Händler zu reklamieren (sobald nach Lockdown wieder möglich). Der Händler ist verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungspflicht Ihre Reklamation zu bearbeiten. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Bitte hierzu den Kaufbeleg mit vorlegen. Sollte der Kaufbeleg nicht mehr vorhanden sein, können Sie sich gerne wieder an uns wenden (service@zapf-creation.de).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice
der Zapf Creation AG


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