Reklamation
Baby Born Komfortsitz

Die Schalenhalterung Tragegriff am Drehpunkt hält nicht mehr, hängt weg.
Der Tragegriff ist an der Schale befestigt. Eine Seite davon hält nicht mehr.
Versuche wieder zu befestigen und einzurasten schlagen fehl.
Beim erneuten Versuch, die Trage am Tragegriff zu nehmen, fällt die Befestigung wieder ab und hängt.


Forderung: kompletter Ersatz / NEUER ARTIKEL

Erstellt von Monika B. am 05.01.2021

Stellungnahmen seitens Monika B. sowie Zapf Creation:


BABY born Komfortsitz

Sehr geehrte Frau Braun,

wir bedauern natürlich sehr, dass Sie wegen einem unserer Produkte einen Grund zur Reklamation haben. Gleichzeitig möchten wir uns für die verspätete Antwort entschuldigen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir seit September 2007 keinen Reparatur-Service mehr haben.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Händler zu reklamieren (sobald nach Lockdown wieder möglich). Der Händler ist verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungspflicht Ihre Reklamation zu bearbeiten. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Bitte hierzu den Kaufbeleg mit vorlegen. Sollte der Kaufbeleg nicht mehr vorhanden sein, können Sie sich gerne wieder an uns wenden (service@zapf-creation.de).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice
der Zapf Creation AG


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