Reklamation
Villingen-Schwenningen

Rückfrage zur Rücknahme eines Artikels wurde bis heute trotz mehrmaliger telefonischer Nachfrage nicht beantwortet. Die erste Anfrage erfolgte kurz nach der Lieferung der Möbel am 20.01.20 die letze am 03.02.20. Der/die angesprochene Mitarbeiter/in hat versprochen nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten sich per Email zur Sachlage zurückzumelden, was bis heute nicht geschehen ist.

Forderung: Rücknahme eines Couchtisches Art. Nr. 01420040/07 gegen angemessene Rückerstattung des Kaufpreises

Erstellt von Roland S. am 19.02.2020

Stellungnahmen seitens Roland S. sowie XXXLutz:


Reklamation

Lieber XXXLutz-Kunde,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Wir sind stets bemüht, einen einwandfreien Service zu gewährleisten. Um uns stetig zu verbessern, setzen wir daher auf den direkten Kontakt mit unseren Kunden. Wir haben Ihre Beschwerde an die verantwortlichen Kollegen weitergeleitet. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen.

Viele Grüße,
Ihr Team von XXXLutz


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