Reklamation
Stornogebühren

Hallo,
ich habe Anfang Januar eine Reise nach Ägypten für Mitte April bei VTours über Check24 gebucht.
Nun ist leider weltweit das CoronaVirus ausgebrochen und man kann deren Verlauf auch beim besten Willen nicht beeinflussen oder eindämmen und es ist auch nicht in 2 Wochen unter Kontrolle. Es war unvorhersehbar.
Mittlerweile gibt es für einige Länder Einreisesperren oder auch verordnete Quarantäne am Urlaubsort und es kommen täglich neue dazu.
Aus diesem Grund, wegen meiner eigenen Gesundheit und weil man nicht abschätzen kann, wie es noch weiter geht, wollte ich eigentlich meine Reise verschieben. Dennoch wollte man mir KEINE kostenlose Umbuchung oder auch Stornierung anbieten, obwohl es sich um eine Pauschalreise handelt. Im BGB §651h beschrieben und auch in den Medien wird tagtäglich berichtet, wie bei Pauschalreisen in solchen aussergewöhnlichen Fällen verfahren wird ==> kostenlose Stornierung bei Pauschalreisen möglich!
Nach einem nicht gerade freundlichen Gespräch mit einer Mitarbeiterin von VTours (sie war sehr genervt und hat mich nicht ausreden lassen) wurde mir nur gesagt, das ich für die Stornierung zu zahlen habe, denn schließlich könnten Sie nichts dafür, wenn ich nicht reisen will ?!?

Forderung: Erlass bzw. Erstattung der Stornogebühren in Höhe von 615,-€

Erstellt von Manja F. am 11.03.2020

Stellungnahmen seitens Manja F. sowie vtours:


Stellungnahme Stornierungsgebühren

Guten Tag Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft.

Sie hatten uns am 11.03.2020 telefonisch kontaktiert und um eine Umbuchung gebeten. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Reise, war dies nicht mehr möglich. Zusätzlich teilten wir Ihnen die derzeitigen Stornierungskosten 40% laut AGB mit.

Trotzdem wurde Ihre Buchung über das Buchungsportal Check24 am selben Tag durch Sie storniert. Zu diesem Zeitpunkt galten für Stornierungen die Kosten und Bedingungen laut AGB. Es lag zu diesem Zeitpunkt weder eine Sonderregelung unsererseits noch eine Reisewarnung für Ihr Reiseland vor.

Durch Ihre Stornierung wurde der zwischen Ihnen und uns geschlossene Reisevertrag ordnungsgemäß und verbindlich beendet. Eine Erstattung der Stornokosten kann nach Prüfung des Sachverhalts daher rückwirkend nicht erfolgen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir diesbezüglich keine andere Auskunft für Sie haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gina O.
Service Center vtours GmbH


Kommentar erstellen

Reklamieren statt kommentieren? Jetzt eigene Reklamation starten









Helfen auch Sie mit und teilen Sie diese Reklamation mit anderen, so gewinnt sie mehr Gewicht

Wichtig: Je mehr Besucher diese Reklamation sehen, umso höher wird der Druck, diese zu lösen und künftig zu vermeiden.