Reklamation
Kaufvertrag vom 14.08.2020 - Vertragsbruch
Am 14.08.2020 eine Wohnlandschaft in der Filiale Pulheim gekauft.
Lieferfrist KW 47, laut Kaufvertrag!
Anzahlung i.H.v. ca. 90% des Kaufpreises bezahlt, hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
Um eine Bürgschaft gebeten, die ich als Käufer auch noch selbst tragen muss. Auch hier keine gesetzliche Grundlage vorhanden.
Mitteilung am 10.11.2020, die Lieferung in das Firmenlager soll bis ca KW 50 erfolgen.
Mitteilung am 05.12.2020, die Lieferung würde eventuell Ende Dezember/ Anfang Januar erfolgen.
Am 07.12.2020 per Einschreiben vom Kaufvertrag nach BGB zurück getreten, wegen Vertragsbruch.
Rückzahlung der Anzahlung bis 18.12.2020 gefordert, da auch die Bürgschaft erlischt.
Am 15.12.2020 telefonisch Kontakt zur Buchhaltung der Firma Segmüller aufgenommen. Dort sicherte man mir zu, dass ich zurück gerufen werde, da die. Lieferung für Januar geregelt werden sollte.
Leider warte ich vergeblich. Keine Wohnlandschaft, keine Anzahlung, und eine Bürgschaft die für die Katz war.
Einmal und nie wieder!
Forderung: Vollständige Erstattung der Anzahlung
Am 14.08.2020 eine Wohnlandschaft in der Filiale Pulheim gekauft.
Lieferfrist KW 47, laut Kaufvertrag!
Anzahlung i.H.v. ca. 90% des Kaufpreises bezahlt, hierzu gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
Um eine Bürgschaft gebeten, die ich als Käufer auch noch selbst tragen muss. Auch hier keine gesetzliche Grundlage vorhanden.
Mitteilung am 10.11.2020, die Lieferung in das Firmenlager soll bis ca KW 50 erfolgen.
Mitteilung am 05.12.2020, die Lieferung würde eventuell Ende Dezember/ Anfang Januar erfolgen.
Am 07.12.2020 per Einschreiben vom Kaufvertrag nach BGB zurück getreten, wegen Vertragsbruch.
Rückzahlung der Anzahlung bis 18.12.2020 gefordert, da auch die Bürgschaft erlischt.
Am 15.12.2020 telefonisch Kontakt zur Buchhaltung der Firma Segmüller aufgenommen. Dort sicherte man mir zu, dass ich zurück gerufen werde, da die. Lieferung für Januar geregelt werden sollte.
Leider warte ich vergeblich. Keine Wohnlandschaft, keine Anzahlung, und eine Bürgschaft die für die Katz war.
Einmal und nie wieder!
Forderung: Vollständige Erstattung der Anzahlung
Erstellt von Jasmin T. am 17.12.2020
Stellungnahmen seitens Jasmin T. sowie Segmüller:
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