Reklamation
Garantie- und Umtauschrichtlinien mißachtet

Am 24.11.2018 (Black Friday 2018) war ich bei MICHAEL KORS im Designer Outlet-Center Wustermark, und kaufte mir dort eine Handtasche „Jet Set Travel“ in navy blue mit goldenen MK-Emblem. Der Preis am Black Friday lag bei 129,00 Euro.

Leider hatte ich an dieser Tasche nicht lange Freude, obwohl ich sie nur zu besonderen Anlässen trug. Nach gerade mal 3 Monaten in Gebrauch stellte ich am Rand – hinter dem Reißverschluss – eine Bruchstelle fest. Nach 4-5 Monaten waren mehrere Bruchstellen am Schultergurt deutlich sichtbar.

Von einer Tasche, die einen regulären Preis von über 300 Euro hat, erwarte ich eine bessere Qualität.

Am 23.11.2019 fand ich endlich die Zeit und fuhr erneut zum Outlet-Center, um die Tasche zu reklamieren. Die notwendigen Unterlagen – Kassenbon und Warenschild – legte ich mit der beschädigten Tasche vor. Allerdings wurden mir vor Ort lediglich zwei Optionen angeboten:

Das gleiche Model – gleiche Farbe – allerdings mit silbernen MK-Emblem und einer Zuzahlung von 60 Euro oder einen Warengutschein im Wert von 129,00 Euro.
Meine Frage nach einer Bargeldauszahlung wurde rigoros abgelehnt!

Hierzu steht im Gegensatz in Ihren allgemeinen Garantiebestimmungen:
„Für den Fall, dass eine Handtasche, Kleinlederware oder ein Tech-Accessoire innerhalb von zwei Jahren (oder innerhalb eines längeren Zeitraums, falls gesetzlich vorgeschrieben) ab Lieferdatum vom Vertrag abweicht, reparieren wir den Artikel oder ersetzen ihn kostenfrei durch den gleichen oder (auf Wunsch des Kunden) einen vergleichbaren Artikel. Wird eine fehlerhafte Handtasche, Kleinlederware oder ein Tech-Accessoire ersetzt, geht der ursprüngliche Artikel nicht an den Kunden zurück.

Kann der Artikel nicht ersetzt oder repariert werden, haben Sie das Recht, den Artikel zurückzugeben und den Kaufvertrag zu beenden, woraufhin der Kaufpreises zurückerstattet wird.

Bitte beachten Sie, dass Michael Kors für alle Kosten aufkommt, die im Zusammenhang mit der Versendung des defekten Produkts an uns zur Reparatur oder für den Ersatz entstehen. “

Da ich mit einer Zuzahlung für eine neue, vergleichbare Tasche nicht einverstanden war, wollte ich den Kaufpreis zurückerstattet haben. Diese wurde erneut abgelehnt.

Hierzu steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
4) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Dieses deckt sich mit Ihren, im Internet veröffentlichten Garantierichtlinien.

§ 443 Garantie
(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

Somit hätte die Erstattung des Kaufpreise erfolgen müssen!
Im MICHAEL KORS-Laden Wustermark gelten diese Richtlinien und das BGB scheinbar nicht!

Ich fragte bei der Verkäuferin nach, ob am kommenden Black-Friday (29.11.2019) wieder solche „Jet-Set“ Taschen im Angebot sind. Zögerlich bejahte sie dieses.

Aus diesem Grund, und um weiteren langen Diskussionen vorzubeugen, entschied ich mich für die Annahme eines Gutscheines im Wert von 129 Euro, obwohl damit erneut der Weg von Berlin-Lankwitz bis nach Wustermark anfällt. Die Verkäuferin informierte mich, dass ich diesen Gutschein in jedem MICHAEL KORS-Store innerhalb von 3 Jahren einlösen kann.

Am 29.11.2019 – den Black-Friday – machte sich meine Tochter in meinem Auftrag mit dem Gutschein auf den Weg nach Wustermark. Begleitet wurde sie durch eine schwangere Freundin, die ebenfalls Zeugin des nachfolgenden Geschehens wurde. Lange Schlangen vor dem MICHAEL-KORS-Laden. Wartezeit 2 Stunden bei 2 Grad – in der Schlange unter anderen auch junge Mütter mit Neugeborenen.

Als sie endlich im Geschäft angekommen waren, gab es entgegen der Aussage der Verkäuferin keine Tasche "Jet-Set Travel" im Angebot.

Nach mehreren Anrufen und Rücksprachen mit mir, entschieden wir uns für das Model „Ciara Satchial“ inkl. Geldbörse „Jet Set Travel“ in schwarz; Preis: 149 Euro; somit wieder mit einer Zuzahlung von 20 Euro.

Nachdem sie endlich an der Kasse angekommen waren, legte meine Tochter den 6 Tage zuvor ausgestellten Gutschein vor. Sofort wurde sie gefragt, wie alt dieser Gutschein sei, obwohl die Aktivierungsbestätigung vom 23.11.2019 dem Gutschein beilag.

Nun wurde meiner Tochter mitgeteilt, dass der Gutschein nicht funktioniert.

Dass diese Nachricht nicht für Euphorie sorgte, dürfte verständlich sein. Die Verkäuferin teilte meiner Tochter mit: “Nun bleiben sie mal ruhig!“, was nicht wirklich zu einer positiven Stimmung nach der langen Fahrzeit und Wartezeit in der Kälte beitrug.

Es wurde die Filialleiterin im nicht offiziellen Teil des Geschäftes durch die Mitarbeiterin befragt. Eine Bezahlung mit dem Gutschein war weiter nicht möglich, da angeblich der Gutschein am Tag der Ausstellung nicht richtig aktiviert wurde. Meiner Tochter wurde mitgeteilt, dass der Vorgang am Montag (02.12.2019) versucht wird zu klären. Den Gutschein behielt die Verkäuferin ein und wollte darüber noch nicht mal eine Quittung ausstellen. Nachdem meine Tochter beharrlich auf eine Bestätigung bestand, da sie keine 129,00 Euro ohne Nachweis aus der Hand gibt, wurde ihr ein handschriftlicher Post-IT-Zettel mit einem kaum erkennbaren Stempel ausgehändigt. Meine Tochter wurde aufgefordert die 20 Euro bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Um einen offiziellen Nachweis über den Vorgang zu erhalten, legte sie ihre Kreditkarte vor; allerdings wurde diese nicht genutzt, so dass eine Zuzahlung noch nicht erfolgte.

Die Mitarbeiterin versprach, dass sich die Filialleiterin nach erfolgter Prüfung am kommenden Montag bei uns meldet, und wir die Tasche dann ggfs. zugeschickt bekommen.

Ich bin fassungslos, wie eine renommierte Marke, wie MICHAEL KORS mit Kunden umgeht.

Sie verstoßen gegen Ihre eigenen im Internet veröffentlichten Garantierichtlinien: https://www.michaelkors.de/info/garantie-und-reparatur/eus220144

Gutscheine werden nicht richtig aktiviert, so dass uns nicht nur zusätzliche Wege, sondern auch jede Menge Unannehmlichkeiten entstehen. Hinzu kommen unprofessionelles Verhalten der Mitarbeitenden, indem für einen zur Prüfung einbehaltenen Gutschein noch nicht mal eine Quittung oder offizieller Nachweis ausgestellt und dem Kunden ausgehändigt wird. In dieser Situation erwarte ich als treue Kundin den persönlichen Kontakt mit der Filialleitung. Ich vermute, dass die Filiale an einem Black-Friday nicht ohne Leitung ist!


Diesen Text habe ich am 01.12.2019 an Michael Kors per E-Mail übersandt. Lediglich einer Eingangsbestätigung vom 02.12.2019 ist bisher keine Antwort erfolgt.

Nachdem sich die Filialleiterin am Dienstag, den 03.12.2019 gemeldet hatte, wurden die fehlenden 20 Euro für die neue Tasche "Ciara Satchial" per Kreditkarte bezahlt. Die versprochene Versandbestätigung steht bis heute aus.


Forderung: Ersatz Tasche Jet Set Travel (egal ob goldene oder silberne Schnalle), Rückerstattung der 20 Euro und eine angemessene Entschädigung für unsere Aufwendungen (z.B. Geldbörse von Michael Kors)

Erstellt von Sabine S. am 09.12.2019

Stellungnahmen seitens Sabine S. sowie Michael Kors:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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Michael Kors Kundenservice ein Fall für den Verbraucherschutz!

Ich habe auch immer nur Probleme mit den Taschen von Michael Kors! Bisher sind ALLE meine Taschen nach kurzer Zeit kaputt gegangen. Entweder sind wie bei das Leder gebrochen an den Ecken oder Reißverschlüsse sind einfach kaputt gegangen, obwohl die Taschen nur sehr selten genutzt wurden. Der Kundenservice von Michael Kors kümmert sich um NICHTS!!!

LÄCHERLICHE ENTSCHULDIGUNG

Gestern habe ich eine neue Tasche - anderes Modell - mit Pflichtzuzahlung von 20 Euro - erhalten.
Dem Paket lag eine "Entschuldigung" bei. 2 kleine HARIBO-Tütchen.
EINFACH NUR LÄCHERLICH!
Ich weiß, wo ich NICHT mehr kaufen werde!!!




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