Reklamation
Inkasso zweifelhafter Abgrenzungspostenrechnungen

Insolvenz e:veen zum 9.7.2018
Insolvenzverwalter Römermann stornierte die vorher zugegangene Mitteilung, es sei ein Guthaben in Höhe von
90,90€ vorhanden und erstellte 2 neue Zwischenrechnungen mit Nachzahlungsforderungen in Summe von 34,62€.
Diese Forderungen wurden dann an KSP zum Eintreiben der Forderung weiter gereicht.
Ausschnitt des Schreibens:
***************
In der ersten Tabelle sind die monatlichen Verbräuche, die zugehörigen Vertragskonditionen, die Abschlagszahlungen, die realen monatlichen Kosten und in der letzten Spalte der sich dann zum Anfang des nächsten Monats um Mitternacht ergebende Gesamtsaldo zu sehen.

Der für Sie relevante Zeitraum sollte der ab Juli 2018 sein.
Hierfür folgt auf Seite 2 die:
Monatstabelle, beginnend am 1.7.2018, endend am 20.8.2018

Hierzu halten wir folgendes fest:
die nachweisbare Abbuchung von 150€ am 3.7.2018 erfolgte noch zu einem Zeitpunkt, als das Unternehmen keinen Konkursantrag gestellt hatte, sprich diese Zahlung stand dem Unternehmen zur freien Verfügung zu.

Das entsprechende Kundenkonto hatte
am 9.7.2018 ein tagesgenaues Guthaben in Höhe von 86,31 € !

Seite 3 zeigt dann das Wunschdenken,
welches in der Zwischenabrechnung vom 22.11.2018 zu ersehen ist.
Ich habe diese Abrechnung damals nicht verstanden,
zumal vorher eine vorläufige Endabrechnung am 12.10.2018 einging,
auf welcher ein Guthaben in Höhe von 90,90 € ausgewiesen wurde.

Erkenntnisse:
Der zuständige Insolvensverwalter hat anscheinend tief in die Trickkiste der buchhalterischen, zeitlichen Abgrenzungsmöglichkeiten zu Zahlungseingängen gegriffen.

Er nahm die Zahlung vom 3.7.2018 über 150€ und setzte statt dessen lediglich 43,55 € an.

Dieses mag als Abgrenzungsposten buchhalterisch sinnvoll erscheinen,
es sollte jedoch NICHT dazu führen Traumrechnungen und Pseudo Zahlungsrückstände auf dem gesetzlichem Wege durch zu setzen!

Es wundert mich, dass Ihr Haus solche Forderungen ohne Prüfung der Grundlagen so ohne weiteres in agressives Inkasso umsetzt.

Wurde die Forderung von Ihnen käuflich erworben??,

oder aber durch Beauftragung durch den Insolvenzverwalter?.

Dann könnte ich es verstehen, denn bei fruchtlosem Verlauf auf meiner Seite hätten Sie ja immerhin noch die Möglichkeit die entsprechenden Gebührensätze:

- die Honorarsätze: erste Stufe, Hauptforderung bis 500 €,
es reichen 0,76€ als Verzug, hauptsache: nachweisbar!,
bzw. dem Richter plausibel, meist formaljuristisch, erklärbar,
dann alle weiteren 500 € gesteigert -

dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Da kommen dann schnell an die 500€ an zusätzlichen Inkassokosten zusammen. Insbesonders wenn schleunigst der Mahnbescheid, der Vollstreckungsbescheid und der Gerichtsvollzieher aktiviert wird.

BTW:
was ist eigentlich aus folgendem Vorfall geworden:

https://de.reclabox.com/beschwerde/78737-kanzlei-dr-seegers-dr-frankenheim-und-partner-hamburg-ungerechtfertigte-und-zudem-verjaehrte-forderung

Erstaunlich, dass von Ihrer Seite hier noch versucht wurde zu agieren.
Macht eigentlich nur Sinn, wenn der Kunde,
nicht durch Sie, sondern durch Ihren Auftraggeber,
genötigt wurde, bzw. ich könnte es auch erp….. nennen, hier für einen Zahlungsausgleich zu sorgen.

Bitte um kurzfristige Stellungnahme.
***************

Wenn ich mir die Rezensionen zu diesem Unternehmen so ansehe, welche direkt in einer Googlesuche erscheinen;...... wird es nicht spassig.

Forderung: Rücknahme der Forderung. Schlimm genug dass das Guthaben in Höhe von 90,90€ durch das Insolvenzverfahren verloren sind.

Erstellt von Bernd J. am 16.01.2020

Stellungnahmen seitens Bernd J. sowie KSP Rechtsanwälte:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


Kommentar erstellen

Reklamieren statt kommentieren? Jetzt eigene Reklamation starten






Nachschlag

Da bis heute (17.1.2020) keinerlei Regung erfolgte, habe ich noch einmal nachgelegt:
(Danke an den User welcher Seinen Text als Basis zur Verfügung stellte, inspirierte ungemein!)
***********************************************************************************
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich Ihr Unternehmen nun durch zahlreiche Rezensionen auf der Suchseite von Google kennengelernt habe, ist es an der Zeit, mein Schreiben vom 14.1.2020 durch einige wichtige Auflagen und Forderungen zu ergänzen.

Hiermit bestreite ich die Rechtsmäßigkeit der geltend gemachten Hauptforderung als auch der Inkassokosten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.

Ich fordere Sie zudem auf, mir die rechtliche Grundlage (Anwendung des buchhalterischen Abgrenzungsverfahrens auf den Tag der Insolvenzanmeldung, trotz bestehenden Guthabens) in verständlicher und gerichtstauglicher Art und Weise zu beweisen.

Des Weiteren warne ich unter Hinweis auf § 28 a BDSG vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Zudem fordere ich Sie auf, meine gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sofern eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor. Ich untersage Ihnen jegliche weitere Verwendung und Übermittlung der bereits zu meiner Person vorhandenen Daten, für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich die unverzügliche Sperrung.

Ich fordere meine bei Ihnen gespeicherten Daten, gemäß Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in Form einer Kopie mir zur Verfügung zu stellen, wie in Art. 15 Abs. 3 DSGVO vorgesehen. Vergessen Sie dabei nicht die auf Ihrer Homepage unter „Kompetenzfelder“ angedeuteten Daten, welche per „Alle unsere Prozessschritte sowie der gesamte Workflow werden von uns dokumentiert und in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden“ angedeutet werden, sprich Notizen, Telefonmitschnitte und Strategievorgaben, samt der Einordnungen in die entsprechende Schemata. Auf einer anderen Site ist die Rede von „Langzeitdaten, bzw. Langzeitmonitoring“, bitte ebenfalls nicht vergessen! Ebenso externe Datenquellen, auf denen Daten von mir liegen, auf welche Sie Zugriff haben! (mit Link zur Quelle und Art des Vertrages)
Informieren Sie mich auch über die bei Ihnen beabsichtigte Speicherdauer dieser Daten (Art. 15 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO).
Diese Daten könnten Sie vermutlich elektronisch über einen sicheren Download-Link zur Verfügung stellen. Falls das nicht möglich ist, Zusendung per Brief.
Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Abschließend die Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens, bis zum:

31.1.2020

Wobei dass Faxprotokoll dieses bereits am 17.1.2020 rechtsverbindlich dokumentiert haben sollte.

Nach Ablauf der Frist behalte ich mir vor, meine berechtigten Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchzusetzen. Ich weise darauf hin, dass auch die hierdurch bedingten Anwaltskosten als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen sein werden.
Bisheriger Zeitaufwand auf meiner Seite: 23 Stunden!


Mit freundlichen Grüßen




Helfen auch Sie mit und teilen Sie diese Reklamation mit anderen, so gewinnt sie mehr Gewicht

Wichtig: Je mehr Besucher diese Reklamation sehen, umso höher wird der Druck, diese zu lösen und künftig zu vermeiden.