Reklamation
Holzdielen

Wir haben online Massivholzdielen mit Nut- und Federsystem bestellt (https://holzhandel-deutschland.de/fichte-massivholzdielen-21x144-mm-rustikal-rundum-nut-feder-mit-microfase-p14006). Im Online-Shop werden folgende Maße der Dielen angegeben: Stärke, Breite, Länge. Nun ist es im Holzhandel offenbar üblich, bei Dielen zwischen Deckbreiten ("sichtbare Oberfläche") und eine Arbeitsbreiten (Breite inkl. Berücksichtigung der Feder) zu unterscheiden.
Zur Ermittlung der notwendigen Dielenanzahl gibt es im Zuge des Bestellvorgangs einen Rechner, der die Gesamt-qm errechnet.

Hier beginnt jedoch das Problem: im Online-Shop fehlt ein direkten Hinweis darauf, dass es zwei Breiten gibt und man für die qm-Berechnung die (wenig sinnvolle) Arbeitsbreite zur Grundlage nimmt. [Lediglich bei einigen (anderen) Dielen (z.B. https://holzhandel-deutschland.de/sibirische-laerche-renovierungsdielen-15x142-mm-industriesortierung-unbehandelt-feel-wood-p12297) wird immerhin in einem kleinen Foto angegeben, dass die angebotene Breite der Arbeitsbreite und nicht der Deckbreite entspricht. Für uns kamen aufgrund der Stärke aber nur die oben genannten Dielen, weshalb wir als Laien nicht wußten, dass es diese Unterscheidung gibt.]
Insofern haben wir trotz eines bereits berücksichtigten "Verschnitts" von 10% zu wenig Dielen für unsere Wohnung bestellt. Die Deckbreite beträgt bei unseren Dielen 132 mm, die Arbeitsbreite 144 mm; daher fehlen uns aufgrund der "irreführenden" Berechnung allein schon knapp 9% Dielenfläche.
Also mussten wir Dielen nachbestellen. Das an sich ist ja vertretbar, denn wir wollen ja die volle Fläche mit Dielen auslegen ;-)

Nun haben wir vier Pakete nachbestellen wollen / müssen.
Am Telefon hatte ich das Problem einem Mitarbeiter geschildert, der jedoch der Meinung ist, dass man sich doch bitte über sowas wie Deckbreiten im Voraus informieren muss, wenn man online Dielen bestellen möchte. Außerdem hätte man bisher noch nie den Fall gehabt, dass sich jemand in dieser Weise über dieses "Problem" negativ geäußert hätte. D.h., der Shop verlangt von seinen (Neu)Kunden, dass dieser die notwendige Menge trotz des vorhandenen Rechners selbst ermittelt !
Ich bin der Meinung, dass man als Laien in keinster Weise wissen muss, dass es zwei Breiten gibt und ein Hinweis auf der Seite des Online Shops nötig wäre.

Leider kam uns der Holzhandel bei den Versandkosten nur teilweise entgegen, indem er aus den üblichen Sperrfrachtkosten von 200€ nur noch 100€ abgerechnet hat.

Da wir unsere Sanierung vorantreiben müssen, habe ich das Angebot zähneknirschend angenommen.
Ich bin jedoch der Meinung, dass ein Hinweis auf der Seite nötig wäre.
Im besten Fall würde ich meine 100€ für den zweiten Versand zurück erhalten, da die Nachbestellung überflüssig wäre, hätte man im Online-Shop direkt mit der Deckbreite statt der Arbeitsbreite die genaue Menge ermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

_Martin J.

Forderung: Erstattung der kompletten Frachkosten für zweite Bestellung

Erstellt von Martin J. am 08.11.2018

Stellungnahmen seitens Martin J. sowie Holzhandel-Deutschland:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


Kommentar erstellen

Reklamieren statt kommentieren? Jetzt eigene Reklamation starten









Helfen auch Sie mit und teilen Sie diese Reklamation mit anderen, so gewinnt sie mehr Gewicht

Wichtig: Je mehr Besucher diese Reklamation sehen, umso höher wird der Druck, diese zu lösen und künftig zu vermeiden.