Reklamation
Stornoverfahren von Ledergarnituren

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Monaten kaufte ich in einer Höffner Filiale zwei Ledergarnituren und einen Sessel. Dabei handelte es sich um Ausstellerware, die jedoch gründlich beim Kauf auf Mängel überprüft wurde. Wir ließen die Möbel liefern, wobei uns ein Lieferzeitraum von höchstens 3 Wochen verssichert wurde. Jedoch kamen die Möbel erst nach über 7 Wochen an.
Als diese geliefert wurden, konnten wir einige Defekte an diesen Garnituren feststellen, die zuvor nicht vorhanden waren. Wir dokumentierten diese und schrieben in diesem Portal eine Reklamation. Nach einiger Zeit
(ca. 3 Wochen) kam ein Polsterer, der die Möbel inspizierte. Er konnte bestätigen, dass diese Defekte bei der Lieferung entstanden sind. Dieser meinte, es sei nicht möglich die Möbel vor Ort zu reparieren. Daraufhin stellte er uns drei Möglichkeiten vor, zwischen denen wir uns entscheiden müssten. Entweder ein Rückerstattung von 250€ (oder 280€ Gutschein), die Reparatur in einer Werkstatt oder die Rückgabe der Ware unter folgenden Bedingungen: Wir dürfen uns innerhalb von einem Zeitraum von 3 Wochen eine andere Garnitur bei Höffner aussuchen. Die Ware wurde jedoch in einem Aktionszeitraum zu einem relativ guten Preis gekauft. Dieser Aktionszeitraum ist nun jedoch vorbei. Mit den uns zur Verfügung stehendem Budget konnten wir bei unserem lokalen Höffner nichts vergleichbares finden. Die Möglichkeit, die Möbel in einer Werkstatt reparieren zu lassen, welcher der Polsterer versichert hat, auch auf Nachfrage hin, konnte beim Kundenservice nicht im System vorgefunden werden, im System stand nun, dass eine Reparatur ausgeschlossen sei.
Der Verkäufer (Höffner) konnte seinen Teil des Kaufvertrages nicht einhalten, indem dieser eine mangelhafte Ware lieferte. Nun habe ich das Recht, auf eine Nacherfüllung, Schadensersatz oder einen Rücktritt vom Vertrag (§ 437 Abs. 2 BGB ). Höffner hat nicht das Recht, mir Bedingungen aufzustellen, denen ich Folge leisten muss. Ich beruhe nun auf mein Recht, dass Höffner mir einen Ersatz liefern muss, einen Bedingungslosen Rücktritt aus dem Vertrag oder einem angemessenen Schadensersatz. Es liegt in Höffners Verantwortung den Kunden zufriedenzustellen bei einem Vertragsverstoß.

Mit freundlichen Grüßen
Homira M.

Forderung: Vertragsrücktritt, Schadensersatz oder Ersatz

Erstellt von Homira M. am 07.07.2019

Stellungnahmen seitens Homira M. sowie Höffner:


Stellungnahme

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beanstandung haben.
Ihr Anliegen haben wir zur weiteren Klärung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.


Liebe Grüße vom Service Team


Kommentar erstellen

Reklamieren statt kommentieren? Jetzt eigene Reklamation starten









Helfen auch Sie mit und teilen Sie diese Reklamation mit anderen, so gewinnt sie mehr Gewicht

Wichtig: Je mehr Besucher diese Reklamation sehen, umso höher wird der Druck, diese zu lösen und künftig zu vermeiden.