Reklamation
Spiegel Stralsund „Romero“ (110006) 100x180cm
Ich erwarb im Möbelhaus Höffner in Rösrath einen Spiegel in antiker Optik samt Aufhängungs-vorrichtung (Stralsund Modell „Romero“ (110006) Holzrahmen mittelgoldig farbig mit Resinappli-kation – BH ca. 100 x 180 cm) mit einem Kaufpreis von 185 EUR.
Der Spiegel wurde von uns mit einer massiven Kette an der Wand ordnungsgemäß montiert. Die Kette wurde dabei an der dafür vorgesehen Vorrichtung des Spiegels befestigt.
Eine der beiden Vorrichtungen gab der Last des Spiegels nach, wobei der Spiegel von der Wand fiel und dabei zu Bruch ging. Dabei wurden diverse andere Schäden an Möbeln, am Bodenbelag und weiteren Dekorationsartikeln verursacht.
Hierzu wurden diverse Fotos der Schäden und ebenso der verbogene Aufhängungsvorrichtung (Lieferumfang des Spiegels) angefügt.
Die mangelhafte Aufhängungsvorrichtung hat uns einen erheblichen Schaden verursacht, welcher im Folgenden aufgeführt wird:
- Spiegel zu Bruch gegangen inkl. Teile des Spiegelrahmens abgebrochen
- Lack und Holzschaden an antiker Kommode
- Parkettschaden im Fußboden an 2 Stellen
- Dekorationsartikel (Hund mit Goldflügeln von KARE Design) zu Bruch gegangen
- Lampenlichtschalter defekt
Daher fordere ich einen entsprechenden Schadensersatz für die Neubeschaffung bzw. Reparatur der Schäden.
Forderung: Erstattung des Kaufpreises des Spiegels, sowie sämtlicher zu Bruch gegangen Gegenstände, Übernahme der Kosten für die Instandsetzung der antiken Kommode sowie des Parkettbodens
Ich erwarb im Möbelhaus Höffner in Rösrath einen Spiegel in antiker Optik samt Aufhängungs-vorrichtung (Stralsund Modell „Romero“ (110006) Holzrahmen mittelgoldig farbig mit Resinappli-kation – BH ca. 100 x 180 cm) mit einem Kaufpreis von 185 EUR.
Der Spiegel wurde von uns mit einer massiven Kette an der Wand ordnungsgemäß montiert. Die Kette wurde dabei an der dafür vorgesehen Vorrichtung des Spiegels befestigt.
Eine der beiden Vorrichtungen gab der Last des Spiegels nach, wobei der Spiegel von der Wand fiel und dabei zu Bruch ging. Dabei wurden diverse andere Schäden an Möbeln, am Bodenbelag und weiteren Dekorationsartikeln verursacht.
Hierzu wurden diverse Fotos der Schäden und ebenso der verbogene Aufhängungsvorrichtung (Lieferumfang des Spiegels) angefügt.
Die mangelhafte Aufhängungsvorrichtung hat uns einen erheblichen Schaden verursacht, welcher im Folgenden aufgeführt wird:
- Spiegel zu Bruch gegangen inkl. Teile des Spiegelrahmens abgebrochen
- Lack und Holzschaden an antiker Kommode
- Parkettschaden im Fußboden an 2 Stellen
- Dekorationsartikel (Hund mit Goldflügeln von KARE Design) zu Bruch gegangen
- Lampenlichtschalter defekt
Daher fordere ich einen entsprechenden Schadensersatz für die Neubeschaffung bzw. Reparatur der Schäden.
Forderung: Erstattung des Kaufpreises des Spiegels, sowie sämtlicher zu Bruch gegangen Gegenstände, Übernahme der Kosten für die Instandsetzung der antiken Kommode sowie des Parkettbodens
Erstellt von Susanne M. am 04.05.2020
Stellungnahmen seitens Susanne M. sowie Höffner:
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