Reklamation
Möbel Höffner Eidelstedt

Ich habe am 19.03.2019 einen Kleiderschrank und 2 Kommoden für 2.500€ bestellt. Diese wurden am 14.05.2019 ausgeliefert. Schon bei Ankunft teilte mir der Monteur mit, dass leider eine Schranktür nicht im Lieferumfang enthalten ist. Da ich aktuell umziehe und meinen bisherigen Kleiderschrank verschenken werde, habe ich dem Aufbau ohne Tür zugestimmt, um überhaupt über einen Schrank zu verfügen. Die Tür sollte dann später nachgeliefert werden. Kurz nach Beginn des Aufbaus hörte ich einen lauten Knall und kurz später informierte mich der Monteur, dass es ein Problem gibt. Offenbar ist die Außenwand umgestürzt und hat dabei die Bodenplatte des Schrankes zum Teil zerstört. Ein weiterer Aufbau war nicht mehr möglich. Zudem entstand noch ein Schaden an meinem Bodenbelag. Mir wurde zugesichert, dass sich der Kundenservice bei mir kurzfristig melden würde, da ich ja nun in der neuen Wohnung ohne Kleiderschrank dar stehe. Das ist nicht geschehen, also habe ich selber dort angerufen. Nach 10 Minuten in der Warteschleife bin ich einfach rausgeflogen, aber das nur am Rande. Irgendwann erreichte ich eine Kollegin, die aber nicht zuständig war, mir aber versicherte, dass sich jemand meldet, was am nächsten Nachmittag auch geschah. Die „freundliche Dame“ begrüßte mich mit den Worten: „Ich soll mich bei Ihnen melden“. Daraufhin sagte ich ihr, sie soll sich nicht melden, sondern mir mitteilen, wann ich mit einer Ersatzlieferung rechnen kann, schließlich stehe ich jetzt komplett ohne Kleiderschrank dar. Darauf kann sie mir keine Antwort geben, sie hat das jetzt beim Hersteller bestellt und das brauch dort erst mal eine gewisse Bearbeitungszeit. Meine Bitte, dort doch bitte anzurufen und aufgrund meiner „Situation ohne Kleiderschrank“ eine Beschleunigung zu erwirken, wurde komplett ignoriert. Daraufhin habe ich vorgetragen, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten werde, woraufhin mir sofort eine Schadenersatzforderung seitens Höffner offenbart wurde. Nachdem ich die Dame darauf hingewiesen habe, dass ich selbstverständlich erst eine Frist zur Nachbesserung setzten werde, wurde mir gesagt, dass ich dass natürlich machen könnte, aber sie könnte mir jetzt schon sagen, dass Höffner das nicht einhalten kann. Am nächsten Tag habe ich diese Frist zur Nachbesserung gesetzt und auf die Reparatur des Bodenbelages hingewiesen.Diesmal ging es schnell. Nach gut einer Stunde erhielt ich bereits die Info, dass Höffner nun den Kaufvertrag stornieren würde und sie würden die in meiner Wohnung verbliebenen offenbar noch brauchbaren Teile gerne abholen. Darin leider kein Verweis auf die von mir getätigte Anzahlung und auch keinerlei Aussage zu den Zerstörungen am Bodenbelag. Den Verkaufsberater habe ich parallel angeschrieben mit der Bitte darauf hinzuwirken, dass eine Beschleunigung bei der Ersatzlieferung erzielt wird und ich an einer gütlichen Einigung mit Erfüllung des Kaufvertrages interessiert sei. Leider vollständig ohne Antwort.


Forderung: Erstattung Anzahlung vor Abholung der Restteile. Reparatur des zerstörten Bodenbelages. Angemessene Aufwandsentschädigung, notfalls als Gutschein, wenn Höffner auch nur minimal an einer Kundenbindung interessiert ist

Erstellt von Karsten N. am 16.05.2019

Stellungnahmen seitens Karsten N. sowie Höffner:


Stellungnahme

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beanstandung haben.
Ihr Anliegen haben wir zur weiteren Klärung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.


Liebe Grüße vom Service Team


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