Reklamation
Höffner
Heute sollte unsere neue Küche geliefert und aufgebaut werden. Das Aufbauteam kam pünktlich und war außerordentlich freundlich. Gestern hat einer der beiden Mitarbeiter vorsorglich sogar noch angerufen, um sich zu rückzuversichern, dass dem heutigen Termin unsererseits nichts im Wege steht.
Als dann heute das Aufbauteam erschien, wurde ihrerseits festgestellt, dass es hier erhebliche Planungsfehler gibt. Dies hat nunmehr zur Folge, dass die Küche nicht aufgebaut werden konnte und wir mit einer Leihküche Vorlieb nehmen müssen.
Dieser unzumutbare Zustand bereitet uns erhebliche Nachteile. Da wir nach dem gestrigen Telefonat verbindlich davon ausgegangen sind, dass die Küche heute aufgebaut wird, haben wir den Maler und den Fensterputzer bestellt. Beiden Gewerken müssen wir nun absagen, da der Maler sich keinen Gesamteindruck verschaffen kann und der Fensterputzer nicht an die Fenster kommt, weil im Wintergarten all unsere Umzugskisten mit dem Küchenutensilien stehen.
Sollten uns hierfür Ausfallkosten entstehen, werden wir Ihnen diese selbstverständlich in Rechnung stellen.
Des Weiteren hat mein Mann extra für den heutigen Aufbautermin einen Urlaubstag in Anspruch genommen, der nun in Gänze unnötig war.
Hier erbitten wir eine entsprechende Ausfallpauschale, die uns Ihrerseits erstattet wird.
Weiterhin haben wir für das kommenden Wochenende Gäste eingeladen, die bei uns auch übernachten wollten. Diesen Gästen können wir diesen unzumutbaren Zustand in unserer Wohnung nicht anbieten. Voraussichtlich werden Hotelübernachtungen erforderlich, deren Kosten wir Ihnen ggf- in Rechnung stellen werden.
Abschließend erwarten unverzüglich einen Ersatztermin für den Küchenaufbau.
Unsere Enttäuschung und große Verärgerung können Sie bitte verstehen, denn weiterhin auf 50qm mit Umzugskosten, die einen Raum blockieren und fehlender Küche zu wohnen, ist bei einer vermeintlich professionell geplanten Küche unzumutbar.
Es stellt sich in der Tat die Frage, inwieweit seitens Ihres Unternehmen Schadensersatz zu zahlen ist, da der Fehler nachweislich bei Ihnen liegt.
Am 12.01.2019 waren wir erstmalig bei dem o. g. Küchenverkäufer, am 07.02.2019 wurde bei uns die Küche von einem Ihrer Mitarbeiter ausgemessen und am 13.02.2019 kam es zur finalen Abschlussplanung durch o. g. Verkäufer.
Forderung: Schadensersatz und unverzügliche Lieferung unserer Küche
Heute sollte unsere neue Küche geliefert und aufgebaut werden. Das Aufbauteam kam pünktlich und war außerordentlich freundlich. Gestern hat einer der beiden Mitarbeiter vorsorglich sogar noch angerufen, um sich zu rückzuversichern, dass dem heutigen Termin unsererseits nichts im Wege steht.
Als dann heute das Aufbauteam erschien, wurde ihrerseits festgestellt, dass es hier erhebliche Planungsfehler gibt. Dies hat nunmehr zur Folge, dass die Küche nicht aufgebaut werden konnte und wir mit einer Leihküche Vorlieb nehmen müssen.
Dieser unzumutbare Zustand bereitet uns erhebliche Nachteile. Da wir nach dem gestrigen Telefonat verbindlich davon ausgegangen sind, dass die Küche heute aufgebaut wird, haben wir den Maler und den Fensterputzer bestellt. Beiden Gewerken müssen wir nun absagen, da der Maler sich keinen Gesamteindruck verschaffen kann und der Fensterputzer nicht an die Fenster kommt, weil im Wintergarten all unsere Umzugskisten mit dem Küchenutensilien stehen.
Sollten uns hierfür Ausfallkosten entstehen, werden wir Ihnen diese selbstverständlich in Rechnung stellen.
Des Weiteren hat mein Mann extra für den heutigen Aufbautermin einen Urlaubstag in Anspruch genommen, der nun in Gänze unnötig war.
Hier erbitten wir eine entsprechende Ausfallpauschale, die uns Ihrerseits erstattet wird.
Weiterhin haben wir für das kommenden Wochenende Gäste eingeladen, die bei uns auch übernachten wollten. Diesen Gästen können wir diesen unzumutbaren Zustand in unserer Wohnung nicht anbieten. Voraussichtlich werden Hotelübernachtungen erforderlich, deren Kosten wir Ihnen ggf- in Rechnung stellen werden.
Abschließend erwarten unverzüglich einen Ersatztermin für den Küchenaufbau.
Unsere Enttäuschung und große Verärgerung können Sie bitte verstehen, denn weiterhin auf 50qm mit Umzugskosten, die einen Raum blockieren und fehlender Küche zu wohnen, ist bei einer vermeintlich professionell geplanten Küche unzumutbar.
Es stellt sich in der Tat die Frage, inwieweit seitens Ihres Unternehmen Schadensersatz zu zahlen ist, da der Fehler nachweislich bei Ihnen liegt.
Am 12.01.2019 waren wir erstmalig bei dem o. g. Küchenverkäufer, am 07.02.2019 wurde bei uns die Küche von einem Ihrer Mitarbeiter ausgemessen und am 13.02.2019 kam es zur finalen Abschlussplanung durch o. g. Verkäufer.
Forderung: Schadensersatz und unverzügliche Lieferung unserer Küche
Erstellt von Britt N. am 07.05.2019
Stellungnahmen seitens Britt N. sowie Höffner:
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