Reklamation
Höffner

Mit E-Mail vom 11.02.2020, 14.03.2020 und 07.04.2020 haben wir höflich unter Fristsetzung bis zum 30.04.2020 zur Lieferung einer mangelfreien Tischplatte gem. §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB aufgefordert, da die Tischplatte unseres Esstisches (Alabria, Akazie), die am 12.07.2019 geliefert wurde, einen mittlerweile ca. 54 cm langen Riss aufweist.

Die Nachbesserung wurde jedoch durch Ihr Unternehmen endgültig abgelehnt. Begründet wurde die Ablehung damit, dass sich Abweichungen zum Produktfoto sowie Astlöcher nicht ausschließen lassen.


Forderung: Lieferung einer mangelfreien Tischplatte

Erstellt von Laura A. am 10.05.2020

Stellungnahmen seitens Laura A. sowie Höffner:


Stellungnahme

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beschwerde haben.
Ihr Anliegen haben wir an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Ein Mitarbeiter wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen.

Liebe Grüße vom Service Team


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