Reklamation
Höffner
Mit E-Mail vom 11.02.2020, 14.03.2020 und 07.04.2020 haben wir höflich unter Fristsetzung bis zum 30.04.2020 zur Lieferung einer mangelfreien Tischplatte gem. §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB aufgefordert, da die Tischplatte unseres Esstisches (Alabria, Akazie), die am 12.07.2019 geliefert wurde, einen mittlerweile ca. 54 cm langen Riss aufweist.
Die Nachbesserung wurde jedoch durch Ihr Unternehmen endgültig abgelehnt. Begründet wurde die Ablehung damit, dass sich Abweichungen zum Produktfoto sowie Astlöcher nicht ausschließen lassen.
Forderung: Lieferung einer mangelfreien Tischplatte
Mit E-Mail vom 11.02.2020, 14.03.2020 und 07.04.2020 haben wir höflich unter Fristsetzung bis zum 30.04.2020 zur Lieferung einer mangelfreien Tischplatte gem. §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB aufgefordert, da die Tischplatte unseres Esstisches (Alabria, Akazie), die am 12.07.2019 geliefert wurde, einen mittlerweile ca. 54 cm langen Riss aufweist.
Die Nachbesserung wurde jedoch durch Ihr Unternehmen endgültig abgelehnt. Begründet wurde die Ablehung damit, dass sich Abweichungen zum Produktfoto sowie Astlöcher nicht ausschließen lassen.
Forderung: Lieferung einer mangelfreien Tischplatte
Erstellt von Laura A. am 10.05.2020
Stellungnahmen seitens Laura A. sowie Höffner:
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