Reklamation
Boxspringbett

Letztes Jahr im April wurde uns ein Boxspringbett geliefert. Nach dem Aufbau sah ich, dass die Matratze gebrochen war. Dieses Mängel zeigte ich sofort mit Bildern an. Die Firma antwortete mir, dass die Matratze sich erst eine Woche auslegen müsse und man dann erst eine Reklamation anzeigen könne. Der Fehler war aber offensichtlich und wurde auch von Mitarbeitern aus anderen Möbelhäusern bestätigt. Nach einer Woche zeigte ich also nochmals die Reklamation an und es dauerte 5 WOCHEN bis ich eine neue Matratze bekam. Eine Mitarbeiterin am Telefon sagte mir, dass ich ein Anrecht auf eine Entschädigung hätte. Nachdem die Matratze ankam, schrieb ich Höffner eine Mail wegen einer Entschädigung. Ich bekam die Antwort, dass Sie die Entschädigung aufgrund des in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegten zweimaligen Nachbesserungsrecht ablehnen. Zur erneuten Prüfung solle ich ein ärztliches Attest als Nachweis (ich schlief 5 Wochen auf der kaputten Matratze - wir hatten das alte Bett verkauft) schicken. Nachdem ich das tat kam der Oberhammer. Das Unternehmen schrieb, dass es keine Pflicht sei auf einer mangelhaften Ware zu schlafen. Das ärztliche Attest wurde angezweifelt, obwohl ich vorher keinerlei Rückenbeschwerden hatte. Leider kam mir Höffner kein Stück entgegen.

Jetzt nach einem Jahr sind die Matratzen durchgelegen und der Topper wölbt sich in der Mitte und an den Seiten. Wir haben sie jedes Mal beim neuen Beziehen gewendet.

Wir sind überhaupt nicht zufrieden und die Schlafqualität leidet sehr darunter.

Forderung: Von Höffner wünschen wir uns endlich ein angemessenes entgegenkommen und eine Kommunikation auf Augenhöhe, um eine Lösung zu finden.

Erstellt von L. R. am 22.04.2021

Stellungnahmen seitens L. R. sowie Höffner:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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