Reklamation
Falsche Ware erhalten

am 15. April 2021 habe ich ein Paar weiße Nike Air Force 1 Low in Größe 38,5 bei Ihnen bestellt und den Kaufpreis in Höhe von 79,99 € per PayPal sofort an Sie gezahlt. Diesen Kauf bestätigten Sie mir Ihrerseits am 16. April 2021 per Email.

Leider bekam ich am 21.April 2021 nicht die von mir bestellten Schuhe sondern ein Paar adidas Superstar Pharell Williams zugesandt.

Ich habe mich sofort mit Ihrem Kundenservice in Verbindung gesetzt.

In Ihren Geschäftsbedingungen haben Sie folgenden Passus geschrieben:

Als Verbraucher stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu, deren Umfang von Ihrem Wohnsitzland abhängig ist. Die vorliegenden „Spielregeln” schränken Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche keinesfalls ein. Wenn eine Regelung in diesen „Spielregeln” zu Ihrem Nachteil von diesen Gewährleistungsansprüchen abweicht, ist die betreffende Regelung unwirksam, und es gilt stattdessen das Recht Ihres Wohnsitzlandes.

Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und mache darum von meinem Recht nach §§ 437, 439 BGB Gebrauch. Ich selber bin meinen Pflichten aus dem mit Ihnen eingegangenen Kaufvertrag nachgekommen. Gleiches erwarte ich jetzt auch von Ihnen. Bitte senden Sie mir die von mir gekaufte Ware zu. Ein falscher Artikel gilt als mangelhafte Ware. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich somit hier nicht um einen Umtausch handelt, wie immer wieder fälschlicherweise von Ihrem Kundendienst betont wird. Der Fehler liegt Ihrerseits in der Nichterfüllung des Kaufvertrages. Aus diesem Grunde bin ich auch nicht bereit, die verkehrten Schuhe zurückzusenden und ca. einen Monat auf die Rückerstattung der 79,99 € zu warten und gleichzeitig erneut in Vorkasse zu gehen und ein Paar Nike Air Force zu bestellen - wie bei einem regulären Umtausch üblich.



Forderung: Ich fordere Sie auf, mir die von mir gekaufte Ware schnellstmöglich, aber spätestens bis zum 05.05.2021, zu liefern. Nach Erhalt der Nike Air Force-Schuhe werde ich natürlich den Rückversand der adidas-Schuhe an Sie veranlassen.

Erstellt von Melanie N. am 03.05.2021

Stellungnahmen seitens Melanie N. sowie Foot Locker:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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