Reklamation
Gewerbliche Anzeige mit einem Job-Angebot
Seit einigen Tagen, schalte ich immer wieder ein Stellengesuch für eine, in meiner Firma zu besetzenden Stelle. Aus mir nicht verständlichen Gründe, wie etwa "Ihre Anzeige wurde überprüft und abgelehnt, da sie nur als Gewerblicher Kunde eine Stellenanzeige schalten können."
Da frage ich mich, was ich dann bin, wenn ich doch gewerblich angemeldet bin und eine Firma nachweisen kann? Bitte erklären sie mir ihre Aussage, vielleicht verstehe ich sie dann.
Schauen sie, jetzt mal unter Erwachsenen Leuten, ich sende ihnen gerne nötige Dokumente erneut zu, damit sie sehen können, dass ich Firmeninhaber bin und hier niemandem etwas vorgaukle. Anschließend, nachdem meine Anzeige dann endlich online gehen kann, zahlen sie mir gerne eine Entschädigung in Höhe von 450€. Denn durch ihre Warnung bei den Interessenten, schaden sie meinem Unternehmen erheblich. Vergessen sie die Entschuldigung bei mir bitte auch nicht
Forderung: Lassen sie meine Anzeige online und zahlen bitte Entschädigung
Seit einigen Tagen, schalte ich immer wieder ein Stellengesuch für eine, in meiner Firma zu besetzenden Stelle. Aus mir nicht verständlichen Gründe, wie etwa "Ihre Anzeige wurde überprüft und abgelehnt, da sie nur als Gewerblicher Kunde eine Stellenanzeige schalten können."
Da frage ich mich, was ich dann bin, wenn ich doch gewerblich angemeldet bin und eine Firma nachweisen kann? Bitte erklären sie mir ihre Aussage, vielleicht verstehe ich sie dann.
Schauen sie, jetzt mal unter Erwachsenen Leuten, ich sende ihnen gerne nötige Dokumente erneut zu, damit sie sehen können, dass ich Firmeninhaber bin und hier niemandem etwas vorgaukle. Anschließend, nachdem meine Anzeige dann endlich online gehen kann, zahlen sie mir gerne eine Entschädigung in Höhe von 450€. Denn durch ihre Warnung bei den Interessenten, schaden sie meinem Unternehmen erheblich. Vergessen sie die Entschuldigung bei mir bitte auch nicht
Forderung: Lassen sie meine Anzeige online und zahlen bitte Entschädigung
Erstellt von Tineke L. am 26.10.2017
Stellungnahmen seitens Tineke L. sowie eBay kleinanzeigen:
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