Reklamation
Bellevue Palace in Bern

Vor einiger Zeit hatten wir über ihr Onlineportal eine 5tägige Reise nach Bern in der Schweiz gebucht, für das oben genannte Hotel. Zu dem Kurzurlaub haben wir auch eine Reiserücktrittsversicherung gebucht, da wir ein Kleinkind haben und da gerne mal unverhofft Krankheiten kommen.

Nun ist es natürlich so gekommen, unser Kind ist erkrankt mit Hand-Fuß-Mund. Dies ist eine hochansteckende Herpes-Viren-Erkrankung, was uns Reiseunfähig macht. Um die Reise zu stornieren, im Übrigen geht die ja erst in wenigen Tagen, habe ich extra angerufen und die Dame am Telefon ist der festen Überzeugung das wir zwar stornieren könnten, aber unsere Anzahlung nicht zurück erhalten könnten, da wir angeblich keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hätten.

Merkwürdigerweise steht diese aber mit Verrechnung auf meiner Buchungsbestätigung.
Und der Vertrag sieht bei dieser Art Erkrankung vor, dass ich die Reise stornieren kann und meine Anzahlung zurück erhalte.

Bei ihnen ist da aber kein Durchkommen, was mich wiederum sehr verärgert. Wissen sie,
es ist schon nicht leicht ein sehr krankes Kind zu Hause zu haben, was eine Genesungszeit von mindestens 3 Wochen hat. Das man uns dann aber so dreist abspeisen will, das lassen wir uns nicht gefallen. Wir hätten sehr gerne diese Reise angetreten, es ist aber nun mal nicht möglich. Und mit meinen Bestätigungen kann ich alles nachweisen, also erzählen sie mir nicht das Gegenteil.

Ich erwarte nun umgehend eine Rückmeldung ihrerseits, mit dem Belege, der uns zeigt,
dass sie unsere Anzahlung an uns zurückgezahlt haben und die Reise storniert haben. Danke

Forderung: Kostenerstattung, da Reiserücktrittsversicherung

Erstellt von Ute K. am 12.05.2017

Stellungnahmen seitens Ute K. sowie Easyjet:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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