Reklamation
nicht ausgelieferte Produkte

In den letzten 6 Wochen haben wir 3 mal Samstags die von der Post ausgetragene Werbung des Einzelhandels nicht bekommen. Diese wurde punktuell nicht an Haushalte verteilt. Dadurch sind uns u.a. Gutscheine entgangen. Dies kann nicht sein, da die Post für diese Leistung vom Einzelhandel vergütet wird.

Forderung: wer für eine Leistung Geld erhält, diese Leistung aber nicht ebringt, sollte entsprechend auch keine Vergütung bekommen und Schadenersatz leisten müssen!

Erstellt von Horst T. am 03.09.2020

Stellungnahmen seitens Horst T. sowie Deutsche Post:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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