Reklamation
Mietwagen

CHECK24 bewirbt einzelne Mietwagen-Angebote als "Rundum-Sorglos-Paket" oder "Preis-Leistungs-Sieger". Es wird mit einer Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall geworben. Allerdings ist dies nicht immer korrekt. Ich habe vor ein paar Wochen ein Auto über den CHECK24 Mietvergleich gebucht; faktisch gibt es dort keine Vollkasko-Versicherung, sondern es wird ein Produkt angeboten, bei dem im Schadensfall die Selbstbeteiligung zurückgezahlt wird. Der Haken an der Sache: Bearbeitungsgebühren, die im Schadensfall zwingend anfallen, werden NICHT übernommen. Dies ist auch in den AGBs der Vermietung geregelt, allerdings wird auf der CHECK24-Seite an keiner Stelle darauf hingewiesen. Es wird der Eindruck erweckt, dass keine Kosten im Schadensfall entstehen. Auf eine Anfrage sieht sich CHECK24 nicht zuständig, man hätte ja die AGBs des Anbieters akzeptiert. Aus meiner Sicht ist hier allerdings auch CHECK24 als Vermittler in der Pflicht, da die Kosten für die Bearbeitungsgebühren (ca. 47€) im Vorfeld ja bereits fest stehen / bekannt sind und man sie zumindest in der näheren Erläuterung (z. B. in der Infobox) erklären könnte. Stattdessen wird an jeder Stelle bei CHECK24 der Eindruck erweckt, dass keine Kosten entstehen. Ich fordere daher die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr.

Forderung: Erstattung von 100%

Erstellt von Karoline K. am 11.08.2020

Stellungnahmen seitens Karoline K. sowie CHECK24:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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