Reklamation
Buchungsnummer: 2193024214
Am 22.09.2023 das Hotel besttime Hotel Boppard erreicht, um unsere gebuchte Unterkunft (s.o.) zu beziehen. Leider mussten wir feststellen, dass sich das Gebäude in einem sehr fragwürdigen Zustand befindet. An der Hausfront wurden umfangreiche Bau- und Malerarbeiten durchgeführt. Die Fenster des linken Gebäudetraktes waren mit Folie verklebt. Hubsteiger sowie Liefer- u. Transportfahrzeuge parkten direkt vor dem Gebäude. Baumaterialien, Mülltonnen, Müllcontainer und Transporthilfen waren rechts und links des Haupteingangs deponiert. Beim Gang um das Gebäude bemerkten wir, dass die Fenster verschmutzt waren sowie Spinnweben Teile mehrerer Außenfenster überdeckten. Kurz und gut, der Gesamteindruck ist besorgniserregend, ungepflegt und abweisend. Ein Herr i., antwortete, dass Maler- u. Fassadenarbeiten "keine" Baumaßnahmen" seien und wir als Gäste dies zu akzeptieren hätten. Die Aussage, dass wir ja vor Buchung recherchieren könnten, um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden, schlägt dem Fass den Boden aus.Wir hatten den Eindruck, dass das Hotel sich noch im Um- u. Aufbau befindet und eine Unterbringung, die einem Übernachtungspreis von 118,-- Euro/Nacht ohne Frühstück entspricht, nicht gegeben ist. Ganz im Gegenteil, die Ausstattung, Zustand und Lage (direkt an einer Durchgangstrasse mit viel Verkehr) rechtfertigen einen solchen Preis in keinster Weise. Die Unterbringung in einem Zimmer mit Balkon (wie gebucht) , ist u.E. nicht möglich, da der bewohnbare Teil des Etablishments keine Balkone zur Rheinseite ausweist.Enttäuscht von dem ungepflegten Gesamteindruck des Hotels teilten wir dem Mitarbeiter mit, dass wir von einer Übernachtung absehen müssten. Er war nicht bereit diese Entscheidung zu akzeptieren und verwies uns an Ihr Buchungsportal. Den geplanten Wochenendaufenthalt in und um Boppard mussten wir aus den o.a. Umständen abbrechen. Wir sind nicht bereit, den Übernachtungspreis zu zahlen, da die versprochene Leistung nicht erfolgt ist.
Darüber hinaus empfehlen wir eine Entfernung des o.a. Hotels aus Ihrem Buchungsportal, da die zugesagte Leistung nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben entspricht. Eine Ausfallentschädigung würde uns sehr freuen. Bildmaterial liegt vor.
Forderung: Nichtzahlung des Hotelpreises, zusätzlich Entschäditung/Gutschein in Höhe v,. 75% des Übernachtungspreises
Am 22.09.2023 das Hotel besttime Hotel Boppard erreicht, um unsere gebuchte Unterkunft (s.o.) zu beziehen. Leider mussten wir feststellen, dass sich das Gebäude in einem sehr fragwürdigen Zustand befindet. An der Hausfront wurden umfangreiche Bau- und Malerarbeiten durchgeführt. Die Fenster des linken Gebäudetraktes waren mit Folie verklebt. Hubsteiger sowie Liefer- u. Transportfahrzeuge parkten direkt vor dem Gebäude. Baumaterialien, Mülltonnen, Müllcontainer und Transporthilfen waren rechts und links des Haupteingangs deponiert. Beim Gang um das Gebäude bemerkten wir, dass die Fenster verschmutzt waren sowie Spinnweben Teile mehrerer Außenfenster überdeckten. Kurz und gut, der Gesamteindruck ist besorgniserregend, ungepflegt und abweisend. Ein Herr i., antwortete, dass Maler- u. Fassadenarbeiten "keine" Baumaßnahmen" seien und wir als Gäste dies zu akzeptieren hätten. Die Aussage, dass wir ja vor Buchung recherchieren könnten, um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden, schlägt dem Fass den Boden aus.Wir hatten den Eindruck, dass das Hotel sich noch im Um- u. Aufbau befindet und eine Unterbringung, die einem Übernachtungspreis von 118,-- Euro/Nacht ohne Frühstück entspricht, nicht gegeben ist. Ganz im Gegenteil, die Ausstattung, Zustand und Lage (direkt an einer Durchgangstrasse mit viel Verkehr) rechtfertigen einen solchen Preis in keinster Weise. Die Unterbringung in einem Zimmer mit Balkon (wie gebucht) , ist u.E. nicht möglich, da der bewohnbare Teil des Etablishments keine Balkone zur Rheinseite ausweist.Enttäuscht von dem ungepflegten Gesamteindruck des Hotels teilten wir dem Mitarbeiter mit, dass wir von einer Übernachtung absehen müssten. Er war nicht bereit diese Entscheidung zu akzeptieren und verwies uns an Ihr Buchungsportal. Den geplanten Wochenendaufenthalt in und um Boppard mussten wir aus den o.a. Umständen abbrechen. Wir sind nicht bereit, den Übernachtungspreis zu zahlen, da die versprochene Leistung nicht erfolgt ist.
Darüber hinaus empfehlen wir eine Entfernung des o.a. Hotels aus Ihrem Buchungsportal, da die zugesagte Leistung nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben entspricht. Eine Ausfallentschädigung würde uns sehr freuen. Bildmaterial liegt vor.
Forderung: Nichtzahlung des Hotelpreises, zusätzlich Entschäditung/Gutschein in Höhe v,. 75% des Übernachtungspreises
Erstellt von Elke E. am 23.09.2023
Stellungnahmen seitens Elke E. sowie Booking.com:
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