Reklamation
Strom
Mein Stromliefervertrag endete per 31.07.2018. In der Endabrechnung vom 16.08.2018 wurde ein Guthaben von 176,46 Euro ermittelt, dass bis heute nach DREI MONATEN NICHT (!) auf mein Konto überwiesen wurde. Damit verstößt die BEV gegen eigene AGBs (Ziffer 8.3) in Bezug auf „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben.
Forderung: Forderung: Ich fordere die BEV auf mein GUTHABEN von 176,46 Euro sofort auszuzahlen.
Mein Stromliefervertrag endete per 31.07.2018. In der Endabrechnung vom 16.08.2018 wurde ein Guthaben von 176,46 Euro ermittelt, dass bis heute nach DREI MONATEN NICHT (!) auf mein Konto überwiesen wurde. Damit verstößt die BEV gegen eigene AGBs (Ziffer 8.3) in Bezug auf „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben.
Forderung: Forderung: Ich fordere die BEV auf mein GUTHABEN von 176,46 Euro sofort auszuzahlen.
Erstellt von M. P. am 16.11.2018
Stellungnahmen seitens M. P. sowie BEV:
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