Reklamation
Verweigerung / Nichterstellung der Endabrechnung

Am 24.06.18 erhielten wir die schriftliche Kündigungsbestätigung zum 31.07.18. Ende September fragten wir telefonisch nach der Endabrechnung, zumal wir entsprechend den Verbrauchswerten, ein Guthaben haben.
Antwort - Die wurde am 19.08. erstellt, aber nicht verschickt. Wir kümmern uns und sie erhalten die Rechnung schnellstmöglich. Nichts passierte. Mehrere Telefonate folgten, immer wieder Ausreden, aber kein Ergebnis.
Am 16.11. haben wir die erste Mail geschickt, mit der Aufforderung der Rechnungsstellung. Wieder keine Reaktion.
Weitere Mail folgten am 10.12.18 / 03.01.19 / 14.01.19, mit den ausdrücklichen Hinweisen auf die gesetzlichen Regelungen und vorhandenen Urteile. Reaktion bis heute ( 23.01.19 ) - Null.


Forderung: Wir fordern die BEV auf, eine Endabrechnung zu erstellen und das Guthaben auszuzahlen.

Erstellt von Sabine S. am 23.01.2019

Stellungnahmen seitens Sabine S. sowie BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


Kommentar erstellen

Reklamieren statt kommentieren? Jetzt eigene Reklamation starten









Helfen auch Sie mit und teilen Sie diese Reklamation mit anderen, so gewinnt sie mehr Gewicht

Wichtig: Je mehr Besucher diese Reklamation sehen, umso höher wird der Druck, diese zu lösen und künftig zu vermeiden.