Reklamation
Stromabschlagzahlung

Ich habe seit dem 1. November 2018 einen Strombelieferungsvertrag mit der BEV. In der Vertragsbestätigung sowie den vertragsrelevanten Unterlagen wurden der durchschnittliche Stromverbrauch von ca. 5.000 kWh bestätigt - in Klammern gesetzt ist der Zusatz 'lt. Netzbetreiber' angegeben. Der mtl. Abschlag wurde auf 118,- Euro festgesetzt (11 Abrechnungsmonate einschl. Grundgebühr). Auch diese Angabe wurde in den Vertragsunterlagen dokumentiert. Im November 2018 wurde der Betrag in Höhe von 118,- Euro per SEPA-Lastschrift eingezogen, im Dezember folgte eine Abbuchung von 143,- Euro. Eine Begründung sowie Benachrichtigung seitens der BEV gab es weder auf dem Postweg, noch per E-Mail. Eine Erhöhung des mtl. Abschlags ist innerhalb einer lfd. Abrechnugnsperiode ohne Zustimmung des Kunden unzulässig. Unzulässig ist sie schon deshalb, da hier eine höhe Abbuchung vorgenommen wurde, ohne dass ich als Kunde davon in Kenntnis gesetzt wurde; in diesem Fall hätte ich ohnehin auf die vertragsrelevanten Vereinbarungen verwiesen.

Sechs Anrufe beim Kundenservice, Einschreiben mit Rückschein und Beschwerden per E-Mail blieben erfolglos und unbeantwortet. Ein Einschreibebrief an die Geschäftsführung wurde ebenfalls nicht beantwortet, die mit dem Schreiben übermittelte Kündigung der Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren wurde bestätigt, mit der Aufforderung, einen Dauerauftrag für die lfd. Zahlungen einzurichten (ein zu zahlender mtl. Betrag wurde darin nicht angegeben).

Nach Überweisung des Abschlags im Januar (118,- Euro) erhielt ich am 19.01.19 eine Mahnung, in der mir mitgeteilt wurde, dass mein Kundenkonto eine offene Forderung in Höhe von 25,- Euro (Differenz zu den oben erwähnten 143,- Euro) bestehe. Zzgl. sollte ich 5,- Euro Mahngebühren bezahlen (Merke: ich weiß noch immer nicht, warum ich 143,- Euro statt 118,- Euro zahlen soll). Die BEV antwortet nach wie vor nicht auf E-Mails. Zudem prangert auf der Mahnung einschüchternd ein Logo "Wir sind Mitglied bei der Creditreform".

Bereits am 18.01.19 hatte ich aufgrund der vielen Beschwerden und Berichte über die einschüchternden Mahnungen den Betrag von 25,- Euro unter Vorbehalt (schriftlich mitgeteilt am 19.01.19; auf dem Überweisungsträger angegeben) überwiesen, um mich nicht zum Spielball dubioser Inkassounternehmen zu machen.

Ich verlange die Senkung des Abschlagbetrags auf den vertraglich festgelegten für das lfd. Abrechnungsjahr. Des Weiteren wäre ich mit einer einvernehmlichen außerordentlichen Vertragsauflösung zum 28.02.19 und der damit verbundenen Freigabe des Stromanschlusses einverstanden. Eine reguläre Kündigung des Vertrages zum 31.10.19 ist auf dem Postweg. Sollte auch dieses Schreiben unbeantwortet bleiben, versuche ich eine außerordentliche Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens seitens der BEV herbeizuführen.

Leider bin ich hier kein Einzelfall und ich hoffe, dass möglichst viele Beschwerdeführer mit ihrer berechtigten Beschwerde erfolgreich sein werden.

Forderung: Erstattung der über die 118,- Euro hinaus gezahlten Beträge sowie die Senkung der Folgeabschläge auf diesen Betrag, wie vertraglich vereinbart. Kündigungsbestätigung innerhalb der nächsten zwei Wochen, im Idealfall Vertragsauflösung zum 28.02.19 mit entsprechender Kündigungsbestätigung und Freigabe des Stromanschlusses.

Erstellt von Dirk M. am 20.01.2019

Stellungnahmen seitens Dirk M. sowie BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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