Reklamation
Reparatur Steinschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 6.8.2019 habe ich mein Leasingfahrzeug VW Transporter Kennzeichen S PJ 2406 in Ihrer Filiale ATU Heilbronner Straße 324 in 70469 Stuttgart zur Reparatur eines Steinschlag abgegeben. Diese wurde dort durchgeführt. Bei Abholung habe ich darauf hingewiesen, dass der Steinschlag ja noch sichtbar sei. Der Verkäufer meinte daraufhin die Reparatur sei über die Gewährleistung abgesichert und ich habe kein Risiko.

Bei der Abgabe des Leasingfahrzeug macht nun der Leasinggeben die VW -Leasing den vermeintliche Schaden mir gegenüber gelten. Die VW Leasing ist der Meinung die Scheibe hätte ausgetauscht werden müssen
Vgl. folgende Mailverkehr.

Da ich mich weigere die Kosten hierfür zu übernehme und habe meine Ansprüche an ATU an die VW LEASÍNG abgetreten. Da ich aber kein Gerichtskosten fabrizieren möchte, frage hier mit nochmals bei Ihnen an, ob Sie die Regulation des Schadens übernehmen?

Mit freundlichen Grüßen K.


Mailverkehr mit VW LEASING
Gesendet: Donnerstag, 20. August 2020 um 21:08 Uhr
*.de
*.com
Betreff: Kontennummer 4439338767




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestreiten wir erneut die von Ihnen heute bei uns schriftlich eingegangene Zahlungserinnerung geltend gemachten Forderungen über 1.001,93 €

Wir haben die

1) Monatsrechnung 10141435595 über 28,74 € mit der Überweisung vom 19.08.2020 beglichen

(VW Leasing SEPA-ÜBERWEISUNG, IBAN+ DE772702000044393387 67 BIC+ VOWADE2BXXX SVWZ+ K to 4439338767 BelegNr 10141 435595 KREF+ GENODEF1S02200 817071200160001347900 )

2) zu Rechnung vom 10137885854 über 959,03 € haben wir in einer fortlaufenden Korrespondenz mit Ihnen in der geltend gemachten Höhe bestritten (vgl unten beigefügte Mail).

Gleichzeitig haben wir von den oben Gesamtrechnung in Höhe von 959,03 € folgende Üerweisung mit Datum vom 17.8.2020 durchgeführt.(Volkswagen Leasing SEPA-ÜBE, RWEISUNG IBAN+ DE7727020000 4439338767 BIC+ VOWADE2BXXX SVWZ+ RechNr 4439338767 au f Pos1 Schluessel 25 E, Po s 3 Stossfa 371,94 KREF+ GE NODEF1S02200817071200160001 290500)

Den Betrag in Höhe von 396,94 € haben wir trotz der fehlenden Aufschlüsselung der geltend gemachten Schäden überwiesen (diese Aufschlüsselung haben wir mehrmals bei Ihnen geltend gemacht). Die Überweisung erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die im beigefügten Gutachten

-Position 1 Ersatz des Schlüssels in Höhe von 25 € sowie

- Position 3 Schadenersatz für den Schaden am hinteren Stoßfänger in Höhe von 371,94 €.

Wie unsere vorherigen Schreiben an Sie bestreiten wir den Schaden an der Verglasung. Die Reparatur des Steinschlags wurde von ATU durchgeführt. Die Rechnung und Bestätigung der Reparatur des Schaden haben wir Ihnen schon zukommen lassen. ATU haftet nach deren AGB's für alle weitere Schäden an der reparierten Stelle.

Wir sind weiterhin nicht bereit den für die Verglasung geltend gemachten Schaden in Höhe von 585,82 € zu bezahlen. Da der Schaden schon von ATU im Auftrag und auf unsere Rechnung behoben wurde.



Die Geltendmachung der Mahngebühren in Höhe von 5 € sind demzufolge hinfällig.

Ebenso hinfällig sind die geltendgemachten Rückläuftergebühren, da wir Ihnen die Kontenvollmacht mit der unten beigefügten Mail am 4.7.2020 entzogen haben. Mit der unautorisierten Abbuchung am 6.7.2020 haben Sie wissentlich von meinem Konto Geld entzogen, obwohl Sie hierzu nicht mehr berechtigt waren. Wie Sie wissen, stehlt dies eine Strafttat dar. Hierfür nun sogar Rückläufergebühren bei mir geltend zu machen, ist meiner Ansicht nach dreist und unverschämt. Im Übrigen ging die Mitteilung, dass Sie von unserem Konto den Betrag bei uns einfach einziehen werden erst am 4.7.2020 zu. Eine schuldhafte Verzögerung des Entzugs der Kontenvollmacht lag auf unsere Seite demnach nicht vor.



Ich bitte Sie von weiteren Mahnung Abstand zu nehmen und ihre Forderungen auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Sollten dies geschehen werde ich ATU im gleichen gerichtlichen Verfahren den Streit verkündigen, da diese den Schaden nach Ihrer Ansicht nicht ordnungsgemäß behoben haben.



In diesem Verfahren kann dann Ihr Unterstellung, es handle sich bei dem Glasschaden um einen 2 Steinschlag in der Scheibe aufgeklärt werden. Ich weiße Sie nochmals darauf hin, dass sie mit dieser Aussage mir einen Betrug unterstellen.

Ich bin es leid mit mit Ihren maschinell erstellten ungerechtfertigen Zahlungserinnerung herumzuschlagen und meine Freizeit zu opfern.

Ich werde die Behebung des Schadens auf keinen Fall zwei Mal bezahlen.





Mit freundlichen Grüß

Joachim K.






Gesendet: Samstag, 04. Juli 2020 um 10:43 Uhr
*.de
*.com
Betreff: Fw:



Sehr geehrte Damen und Herren,



wie in der unten beigefügten Mail schon einmal geschrieben, entziehe ich Ihnen hiermit nochmals die Einzugsbevollmächtigung für mein Konto bei der Sparda Bank Baden-Württemberg (Bankverbindung BIC GENODEF1S02 IBAN DE58600908000006470824) für das Leasingvertragsverhätnis Konto 4439338767, Belegnummer 1013788584. Sollten Sie dennoch die Einziehung veranlassen, werden wir diese auf Ihre Kosten durch unsere Bank zurückbuchen lassen. Diese Mail werden wir unserer Bank in Kopie zukommen lassen. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass eine unberechtigte Abbuchung eine Straftat darstellt und ich mir eine Anzeige im Falle der Abbuchung vorbehalte.



Wir haben der von Ihnen gestellten Abrechnung mehrmals Widersprochen und einzelne Schadensgeltendmachung bestritten. Eine Abbuchung in der von Ihnen im Schreiben vom 30.6.2020 (Zugang am 4.6.2020) geltend gemachten Höhe widersprechen wir hiermit nochmals. Wie in der Mail vom 19.6.2020 geltend gemacht bestreiten wir die Nichtreparatur des in Abrechnung gestellten Steinschlag.

Die beiden übrigen Positionen (Schüssel und Schaden am Stoßfänger) werden wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nach Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung bezahlen.





Mit freundlichen Grüßen



Joachim K.




Gesendet: Freitag, 22. Mai 2020 um 15:52 Uhr
*.de
*.com
*.de
Betreff: Kein Betreff



Sehr geehrte Damein und Herren,

ich habe heute von Ihnen ein Schreiben erhlalten indem Sie mich informiert haben, dass das Übergabeprotokoll meines VW-Händlers in BB noch nicht bei Ihnen angekommen sei und Sie deshalb weiterhin die Lesainggebühren von meinem Bankkonto einziehen werden. Dieser Einzugsermächtigung widerspreche ich hiermit und entziehe diese Ihnen.



Meine Vertragsdaten lauten 1159470 Amtiliches Kennzeichen S -JP 2406.



Ich habe am 17.4.2020 vertragsgemäß das Fahrzeug bei Hahnautomoblie in BB abgeben. Das Fahrzeug wurde am 24.4.2020 begutachtet. Ich habe dieser Begutachtung mit der beigefügten Mail widersprochen. Herr K.

Forderung: Regulation zwischen ATU und VW LEASING

Erstellt von Joachim K. am 26.09.2020

Stellungnahmen seitens Joachim K. sowie A.T.U.:


Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


Kommentar erstellen

Reklamieren statt kommentieren? Jetzt eigene Reklamation starten









Helfen auch Sie mit und teilen Sie diese Reklamation mit anderen, so gewinnt sie mehr Gewicht

Wichtig: Je mehr Besucher diese Reklamation sehen, umso höher wird der Druck, diese zu lösen und künftig zu vermeiden.