Reklamation
Pauschalreise

Gegenstand: Pauschalreise von Stuttgart nach Sardinien (18.09.-26.09.2021), Vorgangsnr. 1914897
Reisevermittler: Lidl-Reisen
Reiseveranstalter: 5vorFlug (FTI)
Thema: Kein plausibler Flugplan für Heimreise

Zusammenfassung:
Die o.g. Pauschalreise habe ich am 07.08.2021 über Lidl gebucht.
Am 17.08.2021 habe ich per Mail eine Flugplanänderung erhalten, die offensichtlich fehlerhaft war. Demnach sollte ich die Sardinien-Rückreise in Zürich antreten.
Auf vielfache telefonische und schriftliche Nachfragen war das Problem bei Antritt der Rückreise immer noch nicht gelöst. Ich als Kunde wurde bis zuletzt im Regen stehen gelassen.
Der Reiseveranstalter scheint seine Pflichten nicht wahrzunehmen und wälzt die damit verbundenen Aufgaben auf den Kunden ab.
Beschwerden wurden sowohl beim Reisevermittler als auch beim Reiseveranstalter nicht bzw. nicht ernsthaft bearbeitet.

Vorgang:
Am 07.08.2021 habe ich über Lidl-Reisen eine Pauschalreise nach Sardinien gebucht (s. Attachment 01 - 02).
Am 17.08.2021 habe ich für den Rückflug eine Flugplanänderung erhalten, die offensichtlich fehlerhaft war (s. Attachment 03).
Demnach sollte ich die Sardinien-Rückreise in Zürich antreten.
Auf meine vielfachen telefonischen Nachfragen am 17.08., 24.08., 01.09., 06..09., 07.09., 09.09., 15.09. und 17.09. wurde ich immer wieder vertröstet und um Geduld gebeten ohne Ergebnis.
Ebenso hat es sich auch zu meinen schriftlichen Nachfragen verhalten:
- Auf meine Mailanfrage bei Lidl vom 17.08. wurde ich vertröstet (s. Attachment 04 - 05).
- Meine Beschwerde vom 07.09. bei 5vorFlug per Kontaktformular wurde nicht beantwortet (s. Attachment 06).
- Meine Beschwerde vom 07.09. bei Lidl-Reisen per Kontaktformular wurde von den Sachbearbeitern ohne Lösung beantwortet (s. Attachment 07).
- Nach meiner Beschwerdemail vom 15.09. bei Lidl-Reisen wurde ich am 17.09. von den Sachbearbeitern auf Informationen durch "die Reiseleitung im Zielgebiet" vertröstet (s. Attachment 08 - 09).
Damit hatte ich 1 Tag vor Abflug das ok, dass ich die Reise überhaupt antreten kann. Wie sich später herausstellen sollte, war der Hotelrezeption keine "Reiseleitung" bekannt.
- Auf meine Mailanfrage vom 23.09. wurde ich erneut auf die "Reiseleitung vor Ort" verwiesen. Auf meine Mail dazu, dass so was wie eine "Reiseleitung" im Hotel nicht bekannt ist, wurde bis heute nicht reagiert (s. Attachments 10 - 12).

Am 25.09., dem Tag vor der geplanten Rückreise, habe ich um 7.22 Uhr die Notfallnummer von 5vorFlug kontaktiert.
Der Mitarbeiter am Telefon erklärte mir, dass der Rückflug am 26.09. um 8.55 Uhr von Cagliari nach Zürich bestätigt ist und dass er für den Weiterflug von Zürich folgende Möglichkeit sieht:
19.05 Uhr Zürich - Frankfurt
21.45 Uhr Frankfurt - Stuttgart
Weiter erklärte er mir, dass er das selbst nicht umbuchen könne, aber dass er sich persönlich beim "Flight-Solution-Team" darum kümmern werde und ich im Lauf des Tages eine Mail erhalten werde.
Nachdem bis 17 Uhr keine Mail von 5vorFlug bei mir eingetroffen ist, habe ich nochmals die Notfallnummer kontaktiert.
Dort hat mir jetzt ein Mitarbeiter von 5vorFlug erklärt, dass ich mich in Zürich an den Swiss-Counter begeben und dort nach einer Lösung anfragen soll.
Zum Glück haben sich die Swiss-Mitarbeiter um mein Anliegen gekümmert und letztendlich die Weiterreise so gebucht, wie es auch von dem 5vorFlug-Mitarbeiter am Vortag vorgeschlagen wurde (s. Attachment 13).

Fazit:
- Ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits zu diesem Vorgang.
- Ferner erwarte ich einen angemessenen Ausgleich für den Aufwand und die Unannehmlichkeiten, die Sie mir bereitet haben.
- Weitere Schritte, wie z.B. Beschreitung des Rechtsweges und Publizierung dieses Vorgangs in Online-Portalen und Printmedien sowie über die Verbraucherzentrale behalte ich mir ausdrücklich vor.

Forderung: 20% Erstattung des Reisepreises für meinen mehrstündigen Aufwand

Erstellt von Joachim E. am 03.12.2021

Stellungnahmen seitens Joachim E. sowie 5vorFlug:


Vorgang abgeschlossen

5vorFlug hat mit Mail vom 23.12.2021 die Unannehmlichkeiten und Aufwände, die ich hatte, bedauert und gleichzeitig betont, dass kein Reisemangel vorläge und kein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich bestünde.
Für eine "einvernehmliche Lösung" und um mein "Vertrauen in das Unternehmen wieder zu stärken", habe ich einen Reisegutschein in Höhe von 100 EUR erhalten.

Damit schließe ich die Sache für mich ab.
5vorFlug wird zukünftig nicht mehr mein bevorzugter Reiseanbieter sein.
Stellungnahme ausstehend

Bedauerlicherweise liegt noch keine Reaktion seitens des Unternehmens vor.


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